
Wollte der Melsunger Bürgermeister ein Bußgeldverfahren gegen einen seiner Bekannten unter den Tisch fallen lassen? Foto: kk
Melsungen. Melsungens Bürgermeister Dieter Runzheimer sieht sich dem Vorwurf der Vetternwirtschaft ausgesetzt. Hintergrund der sogenannten „Knöllchen-Affäre“ ist eine Dienstanweisung, mit der der Bürgermeister und frühere Pfarrer einen Hilfspolizisten anwies, ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen einen seiner Bekannten aus dem Kreis der Kirchengemeinde fallen zu lassen.
Dieser weigerte sich jedoch, mit der Begründung, weder der Bürgermeister noch der Ordnungsamtsleiter hätten das Recht eine solche Anweisung zu geben. Daraufhin bekam der Hipo eine Abmahnung, gegen die er sich gerichtlich zu Wehr setzte.
Vor dem Kasseler Arbeitsgericht wurde am Donnerstag ein Vergleich mit Widerrufsvorbehalt geschlossen. Dieser sieht vor, dass der Hipo wegen des zerrütteten Verhältnis zu seinem Arbeitsgeber seine Stelle verliert und eine Abfindung von 3.750 Euro bekommt. Trotz dieser Einigung betont Anwalt Andreas Grass aus Korbach, der den Hipo vor Gericht vertrat: „Für mich bleibt da ein Geschmäckle.“
Genau gegen diesen Vorwurf wehrt sich nun Bürgermeister Runzheimer: „Ich habe in meinen sieben Dienstjahren dreimal ein Ordnungswidrigkeitsverfahren zurück gezogen“, so betont er, „jedes Mal sind dafür nur sachliche Gründe ausschlaggebend gewesen.“ Noch für den heutigen Abend hat Runzheimer eine persönliche Erklärung angekündigt.

