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22/02/2012 um 08:23
Ein “normaler” Arbeitnehmer muss mindestens ein Jahr gearbeitet haben, damit er für ein paar Monate Arbeitslosengeld ausgezahlt bekommt. Das ist die Gesetzeslage und da macht der Staat keine Eingeständnisse. Selbst wenn man nur einen Tag zu wenig in Arbeit war, hat man Pech gehabt.
Ein Bundespräsident muss seine Amtszeit (fünf Jahre) erfüllt haben. Ein Rücktritt ist mit Möglichkeit auf die Auszahlung des Ehrensolds nur aus politischen Gründen gestattet. Beides liegt NICHT vor! (Eine Ermittlung durch die Staatsanwaltschaft ist ein strafrechtlicher, kein politischer Grund!)
Wenn bei einen Normalo also die Regelungen genauestens und erbarmungslos angewendet werden, sollte das bei einem (ehemaligen) Bundespräsident auch der Fall sein. Wie war das noch gleich mit der Vorbildfunktion?
22/02/2012 um 22:01
die große frage ist nur ob das was für einfache leute gilt auch für politiker angewendet wird. wohl eher nicht…