Der Berliner Senat hat in seiner heutigen Sitzung auf Grundlage einer Vorlage der Senatorin für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, Ute Bonde, die zehnte Verordnung zur Änderung der Umweltschutzgebührenordnung beschlossen. Bereits am 14. November 2024 hatte der Rat der Bürgermeister der Verordnung zugestimmt.
Notwendigkeit der Anpassung
Die Anpassung der Umweltschutzgebührenordnung wurde erforderlich, da einzelne Gebührentatbestände künftig der Umsatzsteuer unterliegen könnten. Bislang fehlte in der Gebührenordnung eine Rechtsgrundlage, die es erlaubte, die Umsatzsteuer zusätzlich zu den Gebühren zu erheben. Dies machte eine Überarbeitung dringend notwendig.
Senatorin Ute Bonde erklärte, es sei angemessen, dass die Verursacher von Kosten diese auch selbst tragen. Sie betonte, dass die Erhöhung der Gebühren notwendig sei, um wieder dem Kostendeckungsprinzip zu entsprechen, da die bisherigen Gebühren die gestiegenen Kosten nicht mehr abdeckten.
Neue Gebührentatbestände und Anpassungen
Darüber hinaus wurden neue Gebührentatbestände aufgenommen, die zu zusätzlichen oder erhöhten Einnahmen führen. Als Beispiel nannte die Senatorin die Anerkennung von Grund- und Fortbildungslehrgängen gemäß der Abfallbeauftragtenverordnung. Zudem wurden Änderungen an die geänderten Rechtsnormen angepasst, etwa bei Ausnahmezulassungen nach der 32. Bundes-Immissionsschutzverordnung.
Betroffene Bereiche und Auswirkungen
Die Änderungen betreffen die Bereiche Immissionsschutz, Abfallentsorgung, Strahlenschutz und Gewässerschutz. Für Antragstellerinnen und Antragsteller, die entsprechende Amtshandlungen in Anspruch nehmen, bedeuten die Anpassungen entweder höhere Gebühren oder erstmals entstehende Kosten für bestimmte Leistungen.
Dieser Text beruht auf einer Pressemitteilung der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt des Landes Berlin vom 26.11.2024