Die Bayerische Staatsregierung hat auf der Kabinettsklausur den Nachtragshaushalt 2025 verabschiedet. Wesentlicher Bestandteil ist die Entscheidung, dass es keine Kürzungen im Bereich der Familien- und Sozialleistungen geben wird. Bayerns Sozialministerin Ulrike Scharf erklärte, dass mit diesem Nachtragshaushalt eine bedeutende Weichenstellung für Familien in Bayern erfolgt sei. Die freiwilligen Leistungen für Familien würden weiter ausgebaut. Besonders im Bereich der Kinderbetreuung seien zusätzliche Plätze, eine verbesserte Qualität und mehr Personal erforderlich, weshalb der Staatshaushalt hier stärker investiere. Bayerische Familien sollen weiterhin vom Freistaat gefördert werden, etwa durch das Kinderstartgeld, das zum ersten Geburtstag der Kinder ausgezahlt wird.
Familien- und Krippengeld wird zu einmaliger Leistung zusammengeführt
Ab dem 1. Januar 2026 wird das bisherige Familien- und Krippengeld zu einer einmaligen Leistung von 3.000 Euro zusammengefasst. Das Ministerium entwickelt hierfür in Zusammenarbeit mit Kommunen und Trägern ein Konzept zur nachhaltigen Stärkung der Kinderbetreuung in Bayern. Ziel ist es, ein einheitliches und einfach zugängliches System für Familien zu schaffen, das gezielt auf deren Bedürfnisse eingeht und langfristig zur Entlastung beiträgt.
Übergangsregelung bis 2026: Monatliche Auszahlungen bleiben bestehen
Das neue, einmalige Kinderstartgeld soll ab dem 1. Januar 2026 eingeführt werden. Bis dahin werden die monatlichen Zahlungen des bisherigen Familiengelds wie gewohnt fortgeführt. Für aktuelle Bezieherinnen und Bezieher ändert sich bis dahin nichts; sie erhalten weiterhin die monatlichen Leistungen, wie bisher vorgesehen.
Dieser Text beruht auf einer Pressemitteilung der Bayerischen Staatsregierung vom 12.11.2024