Erschienen am 17.09.2024 – Pressemitteilung 160/2024 Das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) wurde zur zuständigen Behörde für die Umsetzung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes im Land Brandenburg ernannt, nachdem das Kabinett der Zuständigkeitsverordnung von Verbraucherschutzministerin Ursula Nonnemacher zugestimmt hat.
Umsetzung des Bundesgesetzes
Das im August 2023 in Kraft getretene Tierhaltungskennzeichnungsgesetz des Bundes verpflichtet Betriebe, die Tiere halten, dazu, die Haltungsform transparent zu kennzeichnen. Diese Maßnahme soll Verbraucherinnen und Verbrauchern helfen, informierte Kaufentscheidungen zu treffen. Es werden fünf Haltungsformen unterschieden: „Stall“, „Stall + Platz“, „Frischluftstall“, „Auslauf/Weide“ und „Bio“.
Aussagen von Ministerin Nonnemacher
Ministerin Nonnemacher erklärte, dass ein Großteil der Verbraucherinnen und Verbraucher Interesse daran habe, die Herkunft der tierischen Lebensmittel zu kennen, die sie kaufen. Sie würden besonders darauf achten, unter welchen Bedingungen die Tiere gehalten werden. Zunächst betrifft die Kennzeichnungspflicht Schweinefleisch, soll aber bald auf andere Tierarten sowie weitere Stufen der Verwertungskette ausgeweitet werden. Dies würde den Verbrauchern erlauben, zwischen fünf Haltungsstufen bewusst zu wählen.
Effiziente Implementierung in Brandenburg
Um das Gesetz in Brandenburg effizient und mit minimaler Bürokratie umzusetzen, plant das Verbraucherschutzministerium, eine bereits in Niedersachsen etablierte Online-Plattform zur Meldung der Tierhaltung zu nutzen. Es wird derzeit eine Verwaltungsvereinbarung mit dem Land Niedersachsen vorbereitet. Die Integration in das Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere (HI-Tier) soll den administrativen Aufwand für die Landwirte so gering wie möglich halten. Nach der Meldung über das Online-Portal wird das LAVG den Tierhaltern eine Kennnummer zuweisen, die der jeweiligen Haltungsform entspricht.
Dieser Text beruht auf einer Pressemitteilung des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg vom 17.09.2024