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Brandenburg lockert für einen Tag die Regeln, Berlin bleibt beim Normalbetrieb: Für Freitag, den 27. Februar 2026, hat das Brandenburger Bildungsministerium die Präsenzpflicht an Schulen ausgesetzt. Hintergrund ist ein angekündigter Warnstreik im öffentlichen Nahverkehr, der vielerorts Bus- und Bahnverbindungen ausdünnen oder vollständig lahmlegen kann. Während Brandenburg damit auf die absehbaren Probleme im Schülerverkehr reagiert, verfolgt Berlin im Kern eine andere Linie: Unterricht soll grundsätzlich regulär stattfinden, die Präsenzpflicht bleibt bestehen. Der unterschiedliche Umgang zeigt, wie stark Bildungspolitik und Krisenmanagement an Landesgrenzen voneinander abweichen können, obwohl die Lebensrealität in der Metropolregion eng verflochten ist.
Warnstreik als Auslöser: Wenn der Schulweg zum Risiko wird
Der Auslöser der aktuellen Entscheidung ist kein Wetterereignis, sondern Arbeitskampf. ver.di hat für Freitag und Samstag, 27. und 28. Februar 2026, zu Warnstreiks im kommunalen ÖPNV aufgerufen. In vielen Regionen sind damit erhebliche Einschränkungen verbunden, die nicht nur Berufspendler treffen, sondern auch den Schülerverkehr. Gerade in Brandenburg, wo viele Kinder und Jugendliche auf Buslinien aus dem Umland angewiesen sind, kann ein Ausfall schnell bedeuten, dass der Schulweg praktisch nicht mehr verlässlich planbar ist.
Ein Blick in Mitteilungen aus Kommunen und Einrichtungen zeigt, wie konkret die Folgen vor Ort eingeschätzt werden: Teilweise wird bereits im Vorfeld darauf hingewiesen, dass Schülerbeförderung nicht gewährleistet werden könne und mit erheblichen Einschränkungen zu rechnen sei. Solche Hinweise sind in Flächenländern besonders relevant, weil Alternativen wie S- und U-Bahnnetze nicht überall verfügbar sind und Wege deutlich länger ausfallen können.
Brandenburg hebt die Präsenzpflicht auf – Schulen bleiben dennoch offen
Die zentrale Botschaft aus Potsdam lautet: Die Schulen bleiben geöffnet, aber niemand soll am Freitag wegen streikbedingt fehlender Verbindungen in eine unlösbare Pflichtenkollision geraten. Die Teilnahme am Präsenzunterricht kann durch ausfallende Busse und Bahnen erschwert oder unmöglich werden. Deshalb gilt: Eltern beziehungsweise volljährige Schülerinnen und Schüler entscheiden abhängig von den örtlichen Verkehrsmöglichkeiten, ob der Schulweg zumutbar ist.
Wichtig ist dabei die formale Seite. Wer nicht kommen kann, gilt nicht automatisch als unentschuldigt. Voraussetzung ist, dass die Schule rechtzeitig informiert wird. Für den Unterricht selbst wird ein Ersatzmechanismus vorgesehen: Lehrkräfte sollen Aufgaben bereitstellen, Distanzunterricht kann – je nach Möglichkeiten der Schulen – organisiert werden. Gleichzeitig bleibt die Dienstpflicht für Lehrkräfte und pädagogisches Personal bestehen, damit vor Ort Unterricht und Betreuung für diejenigen stattfinden können, die die Schule erreichen.
Damit entsteht ein hybrides Modell: Präsenzunterricht wird angeboten, aber die Anwesenheit der Schülerinnen und Schüler wird nicht erzwungen, wenn der Schulweg durch den Streik faktisch blockiert ist. Die Regelung ist damit weniger eine „Schulschließung“ als eine pragmatische Entlastung, die das Risiko von Konflikten und Fehlzeiten minimieren soll.
Berlin bleibt beim Regelbetrieb – und damit bei der Präsenzpflicht
In Berlin wird die Situation traditionell anders gerahmt: Der Grundsatz lautet, dass Schule stattfindet und die Schulpflicht gilt. In der Praxis hängt die Belastung stark davon ab, wie breit ein Streik tatsächlich den städtischen Verkehr trifft und welche Ausweichmöglichkeiten vorhanden sind. Anders als in Brandenburg gibt es in Berlin häufig Alternativen über S-Bahn und Regionalverkehr, die bei Arbeitskämpfen im kommunalen Nahverkehr nicht zwingend mitbestreikt werden. Das kann zwar ebenfalls zu Überlastung führen, bedeutet aber, dass der Schulweg statistisch öfter noch irgendwie machbar bleibt.
Die politische Signalwirkung ist klar: Berlin setzt auf Verlässlichkeit des Regelbetriebs und auf individuelle Organisation des Schulwegs, Brandenburg setzt stärker auf eine landesweite Ausnahmeregel, um ungleiche Härten zu vermeiden. Diese Differenz ist nicht neu, wird aber durch die enge Verzahnung der Region besonders sichtbar: Familien, die in Brandenburg wohnen und in Berlin zur Schule gehen oder umgekehrt, erleben unterschiedliche Vorgaben bei ähnlicher Verkehrslage.
Was die Entscheidung in Brandenburg praktisch verändert
Die Aussetzung der Präsenzpflicht ist kein Freifahrtschein für Unterrichtsausfall, sondern eine administrative Absicherung. Sie verändert vor allem drei Dinge: Erstens sinkt das Risiko, dass Schülerinnen und Schüler wegen äußerer Umstände als unentschuldigt fehlen. Zweitens wird Unterricht organisatorisch aufgespalten, weil einige Klassen vollständig erscheinen, andere nur teilweise. Drittens steigt die Bedeutung der Kommunikation zwischen Elternhaus und Schule, weil Entschuldigungen und Aufgabenbereitstellung eng getaktet funktionieren müssen.
Für Schulen bedeutet das einen zusätzlichen Koordinationsaufwand. Unterricht muss vor Ort abgedeckt werden, gleichzeitig müssen Materialien bereitgestellt werden, damit der Tag nicht komplett verloren geht. Besonders anspruchsvoll ist dies in Jahrgängen mit Prüfungsdruck oder in Schulen, die ohnehin unter personeller Belastung stehen. Der Tag wird so zu einem Stresstest für digitale Infrastruktur, Vertretungsplanung und Erreichbarkeit.
Ein regionales Spannungsfeld: Metropolregion, zwei Regelwerke
Die Metropolregion Berlin-Brandenburg funktioniert im Alltag wie ein gemeinsamer Lebensraum, in Verwaltung und Bildungspolitik jedoch nicht. Genau hier liegt die Brisanz: Ein Streik im Nahverkehr macht nicht an Landesgrenzen halt, aber schulrechtliche Reaktionen tun es. Brandenburg entscheidet zentral und pauschal, Berlin bleibt beim Grundsatz der Präsenzpflicht.
Dahinter stehen unterschiedliche Risikokalküle. Brandenburg trägt als Flächenland ein höheres Risiko, dass einzelne Regionen vollständig abgeschnitten sind. Berlin kann eher darauf setzen, dass sich Mobilität notfalls über Alternativen organisiert, selbst wenn die Situation für viele angespannt bleibt. Gleichzeitig wird sichtbar, dass die Frage „Präsenzpflicht ja oder nein“ nicht nur pädagogisch, sondern auch infrastrukturell beantwortet wird.
Fazit
Die Aussetzung der Präsenzpflicht in Brandenburg für Freitag, den 27. Februar 2026, ist eine Reaktion auf einen absehbar massiven Eingriff in den Schülerverkehr durch den ÖPNV-Warnstreik. Schulen bleiben geöffnet, Lehrkräfte bleiben dienstverpflichtet, aber der Staat nimmt Druck aus der Schulpflicht, wenn der Weg objektiv nicht gesichert ist. Berlin setzt dagegen stärker auf den Regelbetrieb und belässt die Präsenzpflicht grundsätzlich bestehen. Der Kontrast zeigt, wie unterschiedlich Krisen im Schulalltag gemanagt werden können – und wie stark die Qualität von Infrastruktur und Verkehrsangeboten dabei die Bildungspraxis prägt.
Quellen
https://www.rbb24.de/wirtschaft/beitrag/2026/02/berlin-bvg-warnstreik-verdi-freitag-samstag.html
https://www.ruedersdorf.de/news/2026/02-feb/oepnv-streik/