Die Naturschutzverbände Allianz Wolf Brandenburg, Initiative für die Natur, Freundeskreis freilebender Wölfe, Gesellschaft zum Schutz der Wölfe und BUND Brandenburg haben sich zu einem Bündnis gegen Wilderei in Brandenburg zusammengeschlossen. Sie weisen darauf hin, dass die illegale Tötung streng geschützter Tiere wie des Wolfs ein erhebliches Problem darstelle, das jedoch kaum geahndet werde.
Hohe Zahl illegal getöteter Wölfe in Brandenburg
Carsten Preuß, Landesvorsitzender des BUND Brandenburg, erklärte, Brandenburg halte bei der Zahl gewilderter Wölfe einen traurigen Rekord. Nach Angaben des Landesamts für Umwelt verzeichne Brandenburg etwa 12 % der deutschlandweit illegal geschossenen Wölfe und 38 % aller deutschlandweiten illegalen Tötungen von Wölfen hätten dort stattgefunden. Seit 1991 seien 34 Wölfe trotz strengen Artenschutzes illegal erschossen worden, wobei die Täter weitgehend straffrei geblieben seien. Die Dunkelziffer liege vermutlich noch höher.
Ermittlungsverfahren häufig ohne Erfolg
Christiane Müller-Schmolt von der Allianz Wolf Brandenburg betonte, dass die Ermittlungen in den meisten Fällen ergebnislos eingestellt würden. Andere Bundesländer seien hier bereits weiter und hätten spezialisierte Teams zur Verfolgung von Verstößen gegen den Artenschutz eingerichtet, wie etwa in Sachsen, Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg.
Bedrohte Wolfspopulation in Deutschland
Laut der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW) leben in Deutschland etwa 900 bis 1.100 Wölfe. Eine derart kleine Population sei durch Wilderei besonders gefährdet. Ralf Hentschel vom Freundeskreis freilebender Wölfe erklärte, dass der Wolf in der Vergangenheit durch die Jagd ausgerottet wurde und erst der strenge Schutz die erfolgreiche Wiederansiedlung in Deutschland ermöglicht habe. Eine Aufweichung dieses Schutzes könne erneut zur Ausrottung führen.
Kritik an geplanter Senkung des Schutzstatus
Vor diesem Hintergrund sei die beabsichtigte Senkung des Schutzstatus des Wolfes durch die EU besonders irritierend. Nicole Kronauer von der Gesellschaft zum Schutz der Wölfe kritisierte, dass es für diese Absenkung keine wissenschaftliche Grundlage gebe. Die Debatte darüber erzeuge den Eindruck, der Wolf müsse nicht länger geschützt werden und ein Abschuss sei unproblematisch.
Forderungen des Bündnisses an die Landesregierung
Das Bündnis fordert die neue Landesregierung dazu auf, sich für den Schutz des Wolfes einzusetzen und gegen illegale Abschüsse vorzugehen. Dazu sollten beim Polizeipräsidium spezielle Abteilungen geschaffen werden, die gezielt Umwelt- und Wildereikriminalität bekämpfen.
Weidetierschutz als Schlüsselmaßnahme
Das Bündnis betont, dass die Debatte um den Schutzstatus des Wolfes beendet werden müsse, da ein erleichterter Abschuss Weidetierhaltern in Brandenburg nicht helfe. Die Tiere müssten weiterhin durch Zäune vor Rissen geschützt werden. Einige Weidetierhalter gingen jedoch fälschlicherweise davon aus, dass bei einer Abschusserleichterung der Schutz überflüssig würde. Dr. Hans-Holger Liste von der Allianz Wolf Brandenburg erläuterte, dass bis zu 70 % der Rissereignisse auf fehlenden Schutz der Weidetiere zurückzuführen seien. Die Anzahl der Wölfe im Gebiet sei dabei weniger relevant als der mangelnde Schutz.
Unterstützung für Weidetierhalter gefordert
Das Bündnis fordert zudem eine Verbesserung des Weidetierschutzes und mehr Unterstützung für Weidetierhalter bei der Umsetzung von Schutzmaßnahmen. Diese müssten zugleich stärker in die Pflicht genommen werden, um den Schutz auch tatsächlich zu gewährleisten.
Kritik an ständiger Infragestellung des Wolfsschutzes
Das Bündnis kritisiert die kontinuierliche Infragestellung des Schutzstatus des Wolfes durch den Bauernverband, den Jagdverband und verschiedene politische Parteien. Carsten Preuß vom BUND erklärte, dass die wiederholte Behauptung, der Wolf benötige keinen Schutz mehr, ein gesellschaftliches Klima schaffe, in dem illegale Tötungen von Wölfen als gerechtfertigt erscheinen könnten.
Dieser Text beruht auf einer Pressemitteilung des BUND Brandenburgs vom 10.10.2024