Das extreme Niedrigwasser auf Rhein, Donau und weiteren Wasserstraßen verschärft die Debatte über das Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Lastwagen. Weil Frachtschiffe vielerorts nur noch mit deutlich reduzierter Ladung fahren können, suchen Industrie und Logistik nach Ersatzkapazitäten auf Straße und Schiene. Mehrere Bundesländer haben deshalb bereits befristete Ausnahmen für bestimmte Lkw-Transporte erlassen. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) kritisiert diesen Kurs als kurzsichtig: Zusätzlicher Straßengüterverkehr löse die Ursachen des Niedrigwassers nicht.
Sonntagsfahrverbot: Was tatsächlich gilt
Das Sonn- und Feiertagsfahrverbot ist in § 30 der Straßenverkehrs-Ordnung geregelt. Es gilt grundsätzlich von 0 bis 22 Uhr für die geschäftsmäßige oder entgeltliche Güterbeförderung mit Lastwagen über 7,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse sowie für Lkw mit Anhänger. Schon die reguläre Vorschrift enthält Ausnahmen, unter anderem für bestimmte Transporte leicht verderblicher Lebensmittel sowie für Teile des kombinierten Verkehrs zwischen Straße, Schiene und Hafen.
Hinzu kommen behördliche Ausnahmegenehmigungen und Allgemeinverfügungen für besondere Situationen. Solche Lockerungen sind also kein grundsätzlich neues Instrument. Auch bei früheren Störungen von Lieferketten wurden Fahrverbote zeitweise ausgesetzt.
Niedrigwasser setzt die Binnenschifffahrt unter Druck
Der aktuelle Anlass ist außergewöhnlich: Ende Juli wurden an Rhein und Donau sehr niedrige, teils historische Pegelstände gemessen. Am wichtigen Rheinpegel Kaub wurden am 29. Juli 2026 nur 29 Zentimeter registriert. Ein Pegelstand ist allerdings nicht mit der tatsächlichen Wassertiefe der Fahrrinne gleichzusetzen. Für die Schifffahrt ist entscheidend, welchen Tiefgang ein Schiff unter den jeweiligen Bedingungen noch sicher nutzen kann.
Niedrigwasser bedeutet deshalb nicht automatisch, dass ein Fluss gesperrt ist. Häufig können Frachtschiffe weiterfahren, müssen ihre Ladung aber erheblich reduzieren. Dadurch sinkt die Transportleistung, während für dieselbe Gütermenge mehr Fahrten oder alternative Verkehrsträger benötigt werden. Besonders problematisch ist das bei Massengütern und Rohstoffen wie Mineralölprodukten, Chemikalien, Kohle, Erzen oder Getreide, für die die Binnenschifffahrt große Mengen vergleichsweise effizient transportieren kann.
Auch die Schiene kann die ausfallende Kapazität nicht kurzfristig vollständig übernehmen. Bundesverkehrsminister Steffen Bilger hat deshalb neben zusätzlichen Schienentransporten Ausnahmen vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot für besonders betroffene Güter angestoßen.
Mehrere Bundesländer haben das Fahrverbot bereits gelockert
Die Debatte ist inzwischen über das Stadium bloßer Vorschläge hinaus. Mit Stand 8. August 2026 haben unter anderem Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und das Saarland Ausnahmen beschlossen. Sie sind zeitlich und sachlich begrenzt und sollen vor allem Transporte ermöglichen, die wegen des Niedrigwassers nicht oder nur eingeschränkt über die Wasserstraßen abgewickelt werden können.
Die Details unterscheiden sich. In Niedersachsen gilt die Ausnahme zunächst bis Ende August. Rheinland-Pfalz und das Saarland haben entsprechende Regelungen bis längstens Ende September angekündigt. Auch notwendige Leerfahrten können einbezogen sein; Großraum- und Schwertransporte sind von einzelnen Regelungen ausdrücklich ausgenommen. Von einer bundesweiten generellen Aufhebung des Sonntagsfahrverbots kann daher nicht gesprochen werden. Der Bund drängt auf ein koordiniertes Vorgehen, die konkreten Ausnahmen werden jedoch von den Ländern beziehungsweise den zuständigen Behörden umgesetzt.
BUND: Mehr Lkw lösen das Niedrigwasserproblem nicht
Der BUND-Vorsitzende Olaf Bandt kritisiert die kurzfristige Verlagerung auf die Straße. Niedrige Flusspegel seien ein Symptom der Klimakrise. Weder zusätzliche Lkw auf Autobahnen noch ein weiterer Ausbau der Flüsse könnten das zugrunde liegende Problem lösen. Bandt verweist stattdessen auf intakte Flusslandschaften, die Wasser in der Landschaft zurückhalten und damit die Folgen von Niedrigwasser abmildern können.
Damit richtet sich die Kritik nicht gegen jede kurzfristige Sicherung von Lieferketten. Der grundlegende Einwand lautet vielmehr, dass Notmaßnahmen keine Strategie für häufiger auftretende Niedrigwasserlagen ersetzen. Wenn extreme Trockenperioden zunehmen, müssen Wasserstraßen, Bahn, Logistik und Flussökosysteme darauf vorbereitet werden.
Was die Lockerung tatsächlich bringt
Eine Ausnahme vom Sonntagsfahrverbot schafft zunächst zusätzliche Zeitfenster für Transporte. Sie kann vorhandene Lastwagen flexibler einsetzen und Lieferungen über die Woche verteilen. Zusätzliche physische Transportkapazität entsteht dadurch aber nur begrenzt.
Ein wichtiger Grund sind die weiterhin geltenden europäischen Vorschriften zu Lenk-, Arbeits- und Ruhezeiten. Das Sonntagsfahrverbot und die Sozialvorschriften für Fahrer sind unterschiedliche Regelwerke. Wird das Fahrverbot gelockert, bedeutet das deshalb nicht, dass Fahrer beliebig zusätzliche Stunden leisten dürfen. Auch Fahrzeug- und Fahrermangel setzen der Wirkung Grenzen.
Der Nutzen der Maßnahme sollte daher nicht überschätzt werden. Selbst der Bundesverband der Deutschen Industrie, der die Lockerungen begrüßt, weist darauf hin, dass Straße und Schiene die fehlende Transportkapazität auf den Wasserstraßen nicht vollständig ersetzen können.
Mehr Verkehr am Sonntag – aber nicht automatisch mehr Gesamtverkehr
Eine wichtige Unterscheidung geht in der Debatte leicht verloren: Die Aufhebung des Fahrverbots führt nicht zwangsläufig im gleichen Umfang zu zusätzlichem Straßengüterverkehr. Ein Teil der Transporte würde ohnehin stattfinden und lediglich vom Werktag auf den Sonntag verschoben. Ein anderer Teil kann tatsächlich zusätzlich auf die Straße kommen, wenn Güter ersetzt werden müssen, die normalerweise per Schiff transportiert würden.
Für Anwohner entlang stark belasteter Strecken bedeutet eine Sonntagsfreigabe dennoch mehr Schwerverkehr in einem bislang vergleichsweise ruhigen Zeitfenster. Aussagen über eine pauschale Zunahme von Emissionen oder Unfallrisiken allein durch die Sonntagsfreigabe wären dagegen zu weitgehend. Entscheidend ist, wie viele zusätzliche Lkw-Kilometer tatsächlich entstehen und wie viel Verkehr lediglich zeitlich verlagert wird.
Kurzfristige Logistik trifft langfristige Klimaanpassung
Der eigentliche Zielkonflikt liegt nicht schlicht zwischen Wirtschaft und Umwelt. Unternehmen benötigen kurzfristig verlässliche Rohstoff- und Warenströme. Gleichzeitig zeigt das Niedrigwasser, dass eine stark auf einzelne Verkehrsträger zugeschnittene Logistik bei Extremereignissen verwundbar ist.
Eine zeitlich und sachlich eng begrenzte Ausnahme vom Sonntagsfahrverbot kann in einer akuten Lage sinnvoll sein, ohne deshalb eine dauerhafte Lockerung zu rechtfertigen. Parallel braucht es strukturelle Anpassungen: leistungsfähigere und flexiblere Schienengüterverkehre, eine auf Niedrigwasser vorbereitete Binnenschifffahrt sowie Maßnahmen, die Wasser länger in Böden, Auen und Flusslandschaften halten.
Hier liegt der stärkste Punkt der BUND-Kritik. Wiederkehrende Niedrigwasserlagen lassen sich nicht dauerhaft dadurch bewältigen, dass Güter bei jeder Trockenperiode kurzfristig auf Lastwagen umgeladen werden. Andererseits benötigen langfristige Maßnahmen Jahre, während Unternehmen bei akut eingeschränkter Schifffahrt innerhalb von Tagen reagieren müssen.
Fazit
Die Lockerung des Lkw-Sonntagsfahrverbots ist eine kurzfristige Reaktion auf eine außergewöhnliche Niedrigwasserlage. Mehrere Bundesländer haben bereits befristete Ausnahmen für betroffene Transporte beschlossen. Sie können die Logistik flexibler machen und Engpässe abfedern, ersetzen die verlorene Transportleistung der Binnenschifffahrt aber nicht.
Die Warnung des BUND ist deshalb vor allem langfristig relevant: Wenn extreme Niedrigwasser häufiger auftreten, reicht es nicht, bei jeder Krise zusätzliche Straßenkapazität organisatorisch freizugeben. Deutschland braucht ein Güterverkehrssystem, das Ausfälle einzelner Verkehrsträger besser verkraftet, und Flusslandschaften, die mit längeren Trockenperioden besser umgehen können. Die entscheidende Frage ist daher nicht, ob Lastwagen in einer akuten Ausnahmesituation sonntags fahren dürfen. Entscheidend ist, ob die Ausnahme tatsächlich Ausnahme bleibt und ob parallel die strukturellen Ursachen und Folgen zunehmender Niedrigwasserlagen angegangen werden.
Quellen
https://www.tagesschau.de
https://www.bund.net