Die Bezahlkarte für Asylleistungsberechtigte und Analogleistungsbeziehende in Schleswig-Holstein soll ab Dezember 2024 eingeführt und schrittweise auf die verschiedenen Leistungsbehörden übertragen werden. Dies beschloss das Kabinett in Kiel heute. Es wurde außerdem festgelegt, welche Leistungsfunktionen die guthabenbasierte Debit-Karte zukünftig bieten wird. Vorgesehen sind unter anderem monatliche Bargeld-Abhebungen von 50 Euro für sowohl volljährige als auch minderjährige Nutzer.
Einführung der Bezahlkarte im Zeitplan
Ein Regierungssprecher erklärte, dass die Einführung der Bezahlkarte zum Jahreswechsel in Schleswig-Holstein planmäßig verläuft und im Verbund mit 13 weiteren Ländern erfolgt. Nach Abschluss des Vergabeverfahrens werde nun zügig an der Umsetzung gearbeitet. Ein gestuftes Verfahren sei vereinbart worden, um eine technisch reibungslose Einführung ohne zusätzlichen bürokratischen Aufwand sicherzustellen. Es sei gelungen, eine praktikable und diskriminierungsfreie Lösung für die Bezahlkarte zu entwickeln, die den individuellen Ansprüchen und den regionalen Gegebenheiten weitgehend entspreche.
Stufenweise Einführung der Bezahlkarte
Bereits im Dezember 2024 soll die Bezahlkarte den Bewohnerinnen und Bewohnern der Erstaufnahmeeinrichtungen in Schleswig-Holstein ausgehändigt werden. Im ersten Quartal 2025 werde die Nutzung auf die Kreise, deren Ämter sowie auf amtsfreie Gemeinden und kreisfreie Städte ausgeweitet. Insgesamt werden rund 16.000 Leistungsberechtigte, die sich in Kreisen und kreisfreien Städten aufhalten, sowie etwa 5000 Personen in Erstaufnahmeeinrichtungen die Karte erhalten. Die Bezahlkarte soll in ganz Schleswig-Holstein nutzbar sein, mit Ausnahme von Behörden in unmittelbarer Nähe zu Hamburg, wo Sonderregelungen gelten. Eine gegenseitige Nutzung der Karte in Hamburg und Schleswig-Holstein soll ermöglicht werden.
Technische Anforderungen und Nutzungseinschränkungen
Die Bezahlkarte werde die Funktion einer Debit-Karte erfüllen, Echtzeitüberweisungen sowie Bargeldersatzleistungen ermöglichen und dabei ein neutrales, diskriminierungsfreies Design aufweisen. Sie werde gebührenfrei nutzbar sein und könne sowohl physisch als auch digital über ein Smartphone verwendet werden. Technische Vorgaben stellten sicher, dass weder der Einsatz im Ausland noch Überweisungen ins Ausland möglich seien. Auch sei es nicht gestattet, Geldtransfers zwischen den Karten durchzuführen. Das Guthaben könne sowohl von den Nutzerinnen und Nutzern als auch von der Leistungsbehörde abgefragt werden. Auf Antrag sei es der Behörde möglich, die Karte sperren zu lassen. Zudem würden Onlinekäufe außerhalb der EU sowie die Nutzung von Geldtransferdiensten eingeschränkt.
Hintergrund der Entscheidung und Kosten
Die Einführung der Bezahlkarte war am 6. November 2023 in einer Sitzung der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder mit dem Bundeskanzler beschlossen worden. Eine entsprechende Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes trat am 16. Mai 2024 in Kraft. Die Kosten der Bezahlkarte, die sich auf rund 1,8 Millionen Euro belaufen, werden vom Land Schleswig-Holstein übernommen.
Dieser Text beruht auf einer Pressemitteilung der Landesregierung Schleswig-Holsteins vom 15.10.2024