Der mittlerweile vierte bundesweite „Warntag“ ist heute planmäßig verlaufen. Um 10:59 Uhr löste das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) über das Modulare Warnsystem (MoWaS) eine Probewarnung aus. In ganz Thüringen wurden daraufhin auf Smartphones ein durchdringender Warnton sowie eine Textinformation zur Probewarnung ausgelöst. Dies geschah automatisch in den jeweiligen Funkzellen. Damit das sogenannte „Cell Broadcasting“ funktioniere, müssten die Geräte über ein aktuelles Softwareupdate verfügen und die Warnmeldungsfunktion in den Geräteeinstellungen aktiviert sein.
Teilnahme der Landkreise und Städte am Warntag
An dem diesjährigen Warntag beteiligten sich nahezu alle Landkreise und kreisfreien Städte im Freistaat Thüringen. Ab 11 Uhr heulten in Thüringen rund 1200 Sirenen. Zusätzlich testeten die Katastrophenschützer mobile Sirenen und Lautsprecherwagen. Auch Stadtinformationstafeln, Durchsagen sowie Textinformationen in Radio und Fernsehen wurden erprobt. An Bahnhöfen erfolgten ebenfalls Durchsagen und Warnmeldungen.
Planmäßige Entwarnung und Funktion des Warnsystems
Um 11:45 Uhr wurde planmäßig die Entwarnung ausgegeben, welche eine wesentliche Rolle in der Bevölkerungswarnung spiele. Insgesamt könne man feststellen, dass der sogenannte „Warnmittelmix“ gut funktionierte und die Bevölkerung bereits im Vorfeld über den Warntag gut informiert gewesen sei.
Wichtigkeit des Warntages für die Sensibilisierung der Bevölkerung
Innenminister Georg Maier betonte, dass sich der Warntag als wichtiges Instrument zur Sensibilisierung der Bevölkerung für Katastrophengefahren bewährt habe und große Aufmerksamkeit erfahre. Dies stelle bereits einen wichtigen Schritt zur Steigerung der Resilienz der Bevölkerung gegenüber Gefahren dar. Allerdings dürfe man sich auf diesem Erfolg nicht ausruhen, sondern müsse die notwendige Infrastruktur weiter ausbauen und die Warnsysteme konsequent weiterentwickeln und verbessern.
Dieser Text beruht auf einer Pressemitteilung des Ministeriums für Inneres und Kommunales des Landes Thüringen vom 12.09.2024