Das Land Sachsen-Anhalt erhöht die Förderung für die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt (VZSA) in den Jahren 2025 und 2026 auf insgesamt 4,97 Millionen Euro. Der entsprechende Fördervertrag wurde in Magdeburg von Sachsen-Anhalts Verbraucherschutzministerin Franziska Weidinger und dem Vorstandsvorsitzenden des Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e. V., Marco Tullner, unterzeichnet. In den Jahren 2023 und 2024 belief sich die Landesförderung auf rund 4,5 Millionen Euro.
Bedeutung der Verbraucherzentrale für Sachsen-Anhalt
Ministerin Weidinger hob hervor, dass die Verbraucherzentrale eine unverzichtbare Anlaufstelle für die Bürgerinnen und Bürger des Bundeslandes darstellt. Sie betonte, dass die Institution bei Fragen des Verbraucherschutzes, der Durchsetzung von Verbraucherrechten sowie im Umgang mit komplexen und intransparenten Märkten essenziell sei. Die Ministerin erklärte, dass die Verbraucherzentrale kompetente Beratung bietet und aktiv die Interessen der Bevölkerung vertritt. Sie dankte allen Mitarbeitenden der Institution und unterstrich die Notwendigkeit einer ausreichenden finanziellen Unterstützung, um diese wichtige Arbeit fortzuführen und auszubauen. Die Ministerin zeigte sich erfreut über die deutliche Erhöhung der Fördermittel für 2025 und 2026.
Würdigung der Förderzusage durch die Verbraucherzentrale
Marco Tullner, Vorstandsvorsitzender der VZSA, bezeichnete die Förderzusage als positives Signal und als Ausdruck der Wertschätzung für die Arbeit der Verbraucherzentrale. Er betonte, dass die Institution den Menschen in einer zunehmend komplexen und von Unsicherheiten geprägten Welt Orientierung bietet. Die zusätzlichen Mittel würden es ermöglichen, das Beratungsangebot beizubehalten und gezielt auszubauen, um die individuellen Bedürfnisse der Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu bedienen.
Verwendung der Fördermittel
Die Landesmittel werden als institutionelle Förderung regelmäßig bereitgestellt und dienen der Deckung von Personalkosten, Investitionen sowie der Bereitstellung von Beratungsangeboten. Für das Jahr 2025 sind Fördermittel in Höhe von 2.459.700 Euro und für 2026 in Höhe von 2.510.300 Euro vorgesehen.
Entwicklung der Förderung in den vergangenen Jahren
Die Förderung der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt wurde in den letzten Jahren kontinuierlich erhöht. Im Jahr 2021 betrug sie etwa 1,88 Millionen Euro, 2022 etwa 1,96 Millionen Euro, 2023 etwa 2,21 Millionen Euro und 2024 etwa 2,25 Millionen Euro.
Dieser Text beruht auf einer Pressemitteilung des Ministeriums für Justiz und Verbraucherschutz des Landes Sachsen-Anhalts vom 16.01.2025