In der Sitzung am 26. November 2024 hat der Senat auf Vorlage von Finanzsenator Stefan Evers einen Gesetzentwurf zur Änderung des Übernachtungssteuergesetzes beschlossen. Seit dem 1. Januar 2014 erhebt das Land Berlin eine Übernachtungssteuer auf entgeltliche Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben, die seit ihrer Einführung unverändert fünf Prozent der Bemessungsgrundlage beträgt.
Anhebung der Übernachtungssteuer auf 7,5 Prozent
Ab dem 1. Januar 2025 soll der Steuersatz von fünf auf 7,5 Prozent erhöht werden. Mit dieser Maßnahme erwartet das Land Berlin jährliche Mehreinnahmen von etwa 45 Millionen Euro, die zur Stärkung des Landeshaushalts beitragen sollen. Der Finanzsenator verwies darauf, dass Städte wie Dortmund (seit 1. April 2023) und Flensburg (seit 1. Januar 2018) bereits einen Steuersatz von 7,5 Prozent erheben. Zudem soll die bisherige Begrenzung der Steuerpflicht auf maximal 21 aufeinanderfolgende Übernachtungen in einem Beherbergungsbetrieb abgeschafft werden. Für Betriebe, die Übernachtungen unter der bisherigen Rechtslage rechtsverbindlich vereinbart haben, ist eine Übergangsregelung vorgesehen.
Änderungen bei Erklärungs- und Anzeigepflichten
Die Abgabefristen für Steueranmeldungen sollen ebenfalls angepasst werden. Ab dem 1. Januar 2026 sind Steueranmeldungen zur Übernachtungssteuer nur noch vierteljährlich statt monatlich einzureichen. Künftig müssen diese zudem elektronisch übermittelt werden, wobei eine Härtefallregelung vorgesehen ist. Mit diesen Änderungen soll der Verwaltungsaufwand für die Steuerverwaltung und Beherbergungsbetriebe verringert und ein Beitrag zum Bürokratieabbau geleistet werden.
Dieser Text beruht auf einer Pressemitteilung Senatsverwaltung für Finanzen des Landes Berlin vom 26.11.2024