Das gemeinsame Landesgremium nach § 90a SGB V forderte zur Sicherstellung einer flächendeckenden, qualitativ hochwertigen medizinischen Versorgung in Brandenburg, dass der Bund gesetzliche Regelungen schafft, um die ambulante und stationäre Versorgung effektiver miteinander zu verbinden. Das Gremium betonte die Notwendigkeit, dass der Bund schnell handeln und einen „Instrumentenkasten“ für eine regional vernetzte, sektorenübergreifende Versorgung entwickeln sollte. Dies wurde nach einer Arbeitssitzung am Freitag in Potsdam bekannt gegeben, an der neben dem Gesundheitsministerium auch die Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg, die Landesverbände der Krankenkassen, die Ersatzkassen, die Landeskrankenhausgesellschaft Brandenburg und die kommunalen Spitzenverbände in Brandenburg teilnahmen.
Stellungnahme der Gesundheitsministerin
Die Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher erläuterte, dass für eine qualitativ hochwertige und gleichzeitig gut erreichbare medizinische Versorgung aller Bürger Brandenburgs eine konsequente Zusammenführung von stationärer und ambulanter Versorgung erforderlich sei. Sie betonte, dass eine auf Kooperation ausgelegte, sektorenübergreifende Versorgungsplanung, besonders in Flächenländern wie Brandenburg, entscheidend für eine zukunftsfähige regionale medizinische Versorgung und die Sicherung von Behandlungsstandorten sei. Sie appellierte an den Bund, so schnell wie möglich die notwendigen gesetzlichen Rahmenbedingungen zu schaffen.
Landesinitiativen bei ausbleibender Bundesaktion
Sollte die Bundesregierung die geforderten Schritte nicht umsetzen, unterstützt das Landesgremium den Beginn einer strukturierten, sektorenübergreifenden und regionalen Versorgungsplanung auf Landesebene. Es forderte den Landesgesetzgeber der neuen Legislaturperiode auf, die Finanzierung des Projekts der „Versorgungsbedarfsanalysen im Land Brandenburg“ für das Haushaltsjahr 2025 zu planen. Diese Analysen, durchgeführt von den Forschungsinstituten IGES und AGENON und beauftragt durch die Wirtschaftsförderung Brandenburg, bieten eine datengestützte Grundlage für die zukünftige Planung. Die aktive Beteiligung lokaler Akteure in diesen Prozess ist entscheidend, um gemeinsam praxisnahe und passgenaue Lösungen für die regionale Versorgung zu entwickeln.
Dieser Text beruht auf einer Pressemitteilung des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg vom 20.09.2024