Der Landkreis Lüneburg und die Domänenverwaltung des ArL Lüneburg haben heute eine Vereinbarung über den freiwilligen Tausch von Grünlandflächen unterzeichnet. Da es sich um einen freiwilligen Landtausch handelt, fallen weder Grundbucheintragungs- noch Grunderwerbssteuern an.
Ziel des Flächentauschs
Im Rahmen des Tauschs übernimmt der Landkreis Lüneburg Flurstücke der Domänenverwaltung Stade (Land Niedersachsen) in Artlenburg, das im Naturschutzgebiet „Elbeniederung von Hohnstorf bis Artlenburg“ liegt, sowie in Scharnebeck im Landschaftsschutzgebiet „Neetzekanal und die Neetze bei Lüdershausen mit Reihersee“. Im Gegenzug erhält die Domänenverwaltung Stade Flächen des Landkreises im Biosphärenreservat „Niedersächsische Elbtalaue“ bei Bleckede und Walmsburg.
Der Tausch verfolgt das Ziel, in Zusammenarbeit mit den örtlichen Pächtern die landwirtschaftliche Nutzung zu optimieren, um Lebensräume für Wiesenvögel und andere Arten wie Brenndolden, Kiebitze, Braunkelchen und Insekten zu fördern.
Win-Win-Situation für alle Beteiligten
Landrat Jens Böther betonte die Vorteile des Vertrags: Der Tausch vereinfache Abstimmungsprozesse und beschleunige die Umsetzung geplanter Maßnahmen. Die Fläche in Scharnebeck werde der kreiseigenen Naturschutzstiftung übertragen, was deren Potenzial erweitere. Karin Beckmann, Landesbeauftragte beim ArL, hob hervor, dass der Tausch eine Win-Win-Situation darstelle, da er auch dem Land Niedersachsen ermögliche, naturschutzgerechte landwirtschaftliche Bewirtschaftung weiterzuführen.
Im Zeichen des „Niedersächsischen Weges“
Der freiwillige Landtausch steht im Kontext des „Niedersächsischen Weges“, einer bundesweit einzigartigen Vereinbarung zwischen Landwirtschaft, Naturschutz und Politik. Ziel dieser Initiative ist es, große Anstrengungen für Natur- und Artenschutz, Biodiversität und den nachhaltigen Umgang mit Landschaftsressourcen zu leisten.
Hintergrund zum Biosphärenreservat
Bereits seit mehreren Jahrzehnten besitzt der Landkreis Lüneburg Naturschutzflächen im Deichvorland von Bleckede. Diese Flächen wurden noch vor der Einrichtung des Biosphärenreservats erworben und liegen inzwischen im Zuständigkeitsbereich der Biosphärenreservatsverwaltung. Dies führt zu einem erhöhten Abstimmungsbedarf bei der Durchführung von Maßnahmen.
Zudem hat der Landkreis auch außerhalb des Biosphärenreservats Verpflichtungen als Naturschutzbehörde. Hierbei entstehen ähnliche Abstimmungsanforderungen, da das Land Niedersachsen über Flächen in diesen Gebieten verfügt.
Rolle des Amts für regionale Landesentwicklung (ArL) Lüneburg
Das Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg fördert die langfristige Lebens- und Standortqualität in der Region, die 11 Landkreise von Hamburg bis Hannover umfasst. Es koordiniert öffentliche Fördermittel und sorgt dafür, dass diese gezielt eingesetzt werden. Zu den Aufgaben gehören Raum- und Flurneuordnungsverfahren, Tourismusförderung, Städtebau und politische Bildung. Jährlich werden durchschnittlich 40 Millionen Euro aus EU-Strukturfördermitteln bewilligt, um die Entwicklung der ländlichen Räume zu unterstützen.
Dieser Text beruht auf einer Pressemitteilung des Amtes für regionale Landesentwicklung Niedersachsens vom 11.11.2024