Der Doppelhaushaltsentwurf 2025/26 der Landesregierung sieht vor, die Fördermittel für Naturschutzvorhaben vollständig zu streichen. Besonders betroffen ist die Kofinanzierung zur Umsetzung von Natura-2000-Programmen, wie beispielsweise aus dem ELER-Topf. Diese sollen auf null reduziert werden. Dies steht im Widerspruch zu europäischem Recht, da mit den Mitteln naturschutzfachliche Pflichtaufgaben durch Naturschutz- und Landschaftspflegeverbände umgesetzt werden.
Forderung nach Rücknahme der Kürzungen
Dieter Leupold, stellvertretender Landesvorsitzender des BUND Sachsen-Anhalt e.V., forderte die Abgeordneten des Landtags sowie Umweltminister Prof. Dr. Armin Willingmann auf, die geplanten Kürzungen im Naturschutz zurückzunehmen. Er erklärte, angesichts des rapiden Verlusts der Biodiversität müssten die Anstrengungen im Naturschutz vielmehr verstärkt werden. Zu den notwendigen Maßnahmen zähle die Erhaltung oder Wiederherstellung von Lebensräumen, der Schutz seltener Arten und die Reduktion von Gefährdungen. Diese Maßnahmen trügen zudem zur Erreichung von Klimazielen bei, da sie zur natürlichen CO₂-Bindung beitragen. Die geplanten Streichungen gefährdeten die Arbeit der Naturschutzverbände erheblich, da deren Fachpersonal abwandern könnte.
Verstoß gegen europäische Rechtsverpflichtungen
Leupold kritisierte zudem, dass das Land Sachsen-Anhalt mit den geplanten Kürzungen, insbesondere für Förderinstrumente zur Umsetzung von Natura 2000, bewusst gegen europäische Rechtsvorgaben verstoße. Er fügte hinzu, das Land reihe sich damit in eine Liste von Staaten ein, die ansonsten oft selbst kritisiert würden.
Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zum Lebensraumschutz
Am 14. November 2024 entschied der Europäische Gerichtshof, dass Deutschland systematisch und dauerhaft gegen europäisches Recht verstößt, da der FFH-Lebensraumtyp der Mähwiesen nicht ausreichend geschützt wird. In vielen Natura-2000-Gebieten in Deutschland sei eine dramatische Abnahme dieses Lebensraumtyps zu verzeichnen. Insgesamt habe sich deren Fläche halbiert.
Gefährdung des Biosphärenreservats Karstlandschaft Südharz
Ein weiterer bedrohlicher Fall betrifft den Antrag der Firma Knauf auf Probebohrungen für eine mögliche Gipsförderung im Biosphärenreservat Karstlandschaft Südharz. Dieser Antrag wirft zusätzliche Fragen zum Schutz von FFH-Lebensräumen auf. Ein möglicher Gipsabbau in diesem Gebiet würde nicht nur ein einzigartiges Schutzgebiet massiv gefährden, sondern auch einen europaweit geschützten Lebensraum unwiederbringlich zerstören.
Dieser Text beruht auf einer Pressemitteilung des BUND Sachsen-Anhalts vom 24.11.2024