Geflügelpest in Schleswig-Holstein: Neuer Fall bei Wildvogel nachgewiesen

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KIEL. In Schleswig-Holstein wurde nach einer mehrmonatigen Pause erneut Geflügelpest bei einem Wildvogel festgestellt. Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) bestätigte am 16. Oktober den Subtyp H5N1 bei einer Mantelmöwe von der Hamburger Hallig im Kreis Nordfriesland. Die Probe des tot aufgefundenen Vogels wurde im Rahmen des ganzjährigen Wildvogel-Monitorings in Schleswig-Holstein untersucht.

Aktuelles Risiko der Verbreitung von Geflügelpest

Zuletzt war im April 2024 in Schleswig-Holstein ein Fall von Geflügelpest bei einem Wildvogel amtlich festgestellt worden. Das FLI erklärte in seiner aktuellen Risikoeinschätzung, dass nach den Sommermonaten die Zahl der Nachweise wieder zunehme. Derzeit bestehe ein hohes Risiko für den Eintrag sowie die Aus- und Weiterverbreitung des Virus in der Wasserwildvogelpopulation, was durch den herbstlichen Vogelzug begünstigt werde. Zusätzlich werde auch das Risiko eines Eintrags in Geflügelhaltungen durch direkten oder indirekten Kontakt zu Wildvögeln als hoch eingestuft.

Schutzmaßnahmen für Geflügelhalter

Das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV) forderte alle Geflügelhalter auf, ihre Biosicherheitsmaßnahmen kritisch zu überprüfen, gegebenenfalls zu optimieren und konsequent umzusetzen. Ziel sei es, den direkten und indirekten Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln zu vermeiden. Im Falle erhöhter Tierverluste oder klinischer Anzeichen, die auf Geflügelpest hindeuten könnten, sei eine veterinärmedizinische Untersuchung gemäß der Geflügelpest-Verordnung zwingend vorgeschrieben, um eine Infektion auszuschließen. Beim Kauf von Geflügel sollte darauf geachtet werden, nur gesunde Tiere zu erwerben.

Hintergrundwissen

Die hochpathogene aviäre Influenza, umgangssprachlich auch Geflügelpest genannt, ist eine anzeigepflichtige Tierseuche, die vom Staat bekämpft werden muss. Sie kann bei Wild- und Hausgeflügel zu schweren Erkrankungen und massenhaftem Verenden führen. Wildvögel, insbesondere Wasservögel, gelten als natürliches Reservoir der Viren und verbreiten den Erreger während des Vogelzugs auch über große Distanzen.

siehe dazu auch:  Einführung der Bezahlkarte für Asylbewerber in Schleswig-Holstein ab Dezember 2024

Dieser Text beruht auf einer Pressemitteilung der Landesregierung Schleswig-Holstein vom 16.10.2024

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