Bundesfamilienministerin Lisa Paus hat vorgeschlagen, den Mutterschutz auf Frauen auszuweiten, die nach der 20. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erleiden. Zu diesem Vorhaben äußerte sich Niedersachsens Sozialminister Dr. Andreas Philippi positiv.
Begründung für den erweiterten Mutterschutz
Dr. Philippi betonte, dass die geplante Erweiterung des Mutterschutzes und die Einführung eines gestaffelten Modells eine sinnvolle Verbesserung darstelle. Er erklärte, dass die bisherigen Regelungen für Fehlgeburten den Bedürfnissen der betroffenen Frauen nicht gerecht würden. Frauen, die nach der 20. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erleiden, müssten aufgrund des Entwicklungsstandes des Kindes einen Geburtsvorgang durchleben. Diese Erfahrung sei oft zutiefst einschneidend und könne traumatisierend wirken. Trotz dieser Belastung gebe es bisher einen Anspruch auf Mutterschutz und damit auf Freistellung erst nach der 24. Schwangerschaftswoche. Vor dieser Grenze stehe den betroffenen Frauen lediglich eine ärztliche Krankschreibung zur Verfügung, die den besonderen Schutzbedürfnissen nicht ausreichend gerecht werde.
Unterstützung auf Landesebene
- Weiter führte Dr. Philippi aus, dass Niedersachsen bereits im Sommer 2024 entschieden habe, einen entsprechenden Entschließungsantrag des Saarlandes als Mitantragsteller zu unterstützen. Er zeigte sich erfreut darüber, dass das Bundesfamilienministerium diese Initiative der Länder aufgegriffen habe.
- Abschließend unterstrich er, dass die Einführung eines gestaffelten Mutterschutzes ein wesentlicher Schritt sei, um die Bedürfnisse der betroffenen Frauen besser zu berücksichtigen.
Dieser Text beruht auf einer Pressemitteilung des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung vom 20.11.2024