Grundsteuerreform in Hamburg: Entlastungen und Ausblick

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Finanzsenator Andreas Dressel informierte heute über den aktuellen Stand der Grundsteuerreform in Hamburg und erläuterte, was Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Mieterinnen und Mieter im Jahr 2025 beachten müssen. Der Senat hat eine Verordnung verabschiedet, die Kleinbeträge bei der Grundsteuer ab 2025 entfallen lässt. Konkret müssen keine Beträge gezahlt werden, wenn der Grundsteuermessbetrag 2 Euro oder weniger beträgt, was einem Steuerbetrag von rund 20 Euro entspricht. Ziel dieser Regelung ist es, unnötigen bürokratischen Aufwand zu vermeiden.

Entlastung durch die Kleinbetragsverordnung

Von der Kleinbetragsverordnung profitieren etwa 6.000 wirtschaftliche Einheiten, darunter kleine unbebaute Grundstücke mit bis zu 50 m² Fläche sowie Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A). Die entsprechenden Bescheide werden ab März 2025 versandt, und die neue Grundsteuer wird erstmals am 30. April 2025 fällig. Betroffene erhalten schriftliche Mitteilungen, in denen erklärt wird, warum kein Grundsteuermessbetrag festgesetzt wird.

Informationen und Unterstützung für Steuerpflichtige

Finanzsenator Dr. Andreas Dressel kündigte an, dass der Senat in den kommenden Wochen und Monaten umfassend über alle relevanten Aspekte der Grundsteuerreform informieren werde. Er betonte, dass eine Checkliste für Steuerpflichtige bereitsteht, mit der diese prüfen können, ob Korrekturen notwendig sind, Härtefallanträge gestellt oder Einsprüche zur Wohnlage formuliert werden müssen. Zudem wies Dressel darauf hin, dass Steuerpflichtige, die in finanziellen Schwierigkeiten sind, noch Anträge auf Lastenzuschuss oder Wohngeld stellen können. Bis zur ersten Fälligkeit im April 2025 sei ausreichend Zeit, um alle Vorbereitungen abzuschließen.

Garantie der Aufkommensneutralität

Dressel bekräftigte das Versprechen des Senats, dass die Grundsteuer aufkommensneutral bleibt. Sollte sich nach den ersten Fälligkeiten im Jahr 2025 herausstellen, dass das Gesamtaufkommen die angestrebten 510 Millionen Euro signifikant über- oder unterschreitet, werde der Hebesatz im laufenden Jahr 2025 entsprechend angepasst. Er kündigte an, dass der Senat darüber transparent informieren und notwendige Gutschriften oder Nachforderungen vornehmen werde.

siehe dazu auch:  Hamburgs Weg zu Gleichberechtigung und Vielfalt

Fortschritte bei der Umsetzung der Reform

Die Finanzbehörde und die Finanzämter in Hamburg schreiten bei der Umsetzung der Reform zügig voran. In Kürze wird der Hamburger Anwendungserlass zur Grundsteuer aktualisiert, wobei insbesondere Hinweise zur Härtefallregelung ergänzt werden. Eine wichtige Bestätigung erhielt das Hamburger Grundsteuer-Modell bereits durch ein Urteil des Finanzgerichts Hamburg. In einem Musterverfahren wurde am 13. November 2024 die Verfassungsmäßigkeit des Hamburgischen Wohnlagemodells als Einfachmodell bestätigt. Obwohl die Begründung des Urteils noch aussteht, ist die Revision beim Bundesfinanzhof zugelassen.

Vorteile des Hamburger Modells

Dressel betonte, dass Steuerreformen selten beliebt seien, jedoch aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts notwendig wurden. Das Hamburger Modell sei dabei besonders vorteilhaft, da die Steuerpflichtigen nur einmal neu bewertet werden müssen, während im Bundesmodell eine Neubewertung alle sieben Jahre erforderlich sei. Die Grundsteuerreform in Hamburg setze zudem auf maximale Deregulierung und Entbürokratisierung, wie die aktuelle Verordnung zur Kleinbetragsregelung zeige.

Dressel rief Bürgerinnen und Bürger dazu auf, die zahlreichen Informationsangebote zu nutzen, um offene Fragen zu klären. Er hob hervor, dass Hamburg im Vergleich zu anderen Bundesländern weniger Einsprüche und Klagen verzeichne, was er der intensiven Informationsarbeit zuschrieb. Sein Fazit: „Verständnis wächst aus Kenntnis.“

Dieser Text beruht auf einer Pressemitteilung der Finanzbehörde Hamburgs vom 07.01.2025

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