Hamburg stärkt Pflegefamilien mit finanziellen Anreizen

Datum:

Bundesweit sinkt die Zahl der Pflegefamilien, während der Bedarf an solchen Betreuungsplätzen weiter steigt. Hamburg setzt daher verstärkt auf finanzielle Unterstützung, um die Aufnahme von Pflegekindern attraktiver zu gestalten. Neben einer intensiven Vorbereitung und Begleitung der Pflegeeltern gibt es seit dem 1. Januar 2025 neue finanzielle Anreize.

Einführung einer elterngeldähnlichen Sonderleistung

Ab 2025 bietet Hamburg Pflegeeltern eine elterngeldähnliche Sonderleistung an. Damit sollen Pflegeeltern, die aufgrund der Betreuung eines Kindes ihre Erwerbstätigkeit ruhen lassen, finanziell entlastet werden. Die Leistung wird auf Antrag gewährt und richtet sich an hauptbetreuende Vollzeitpflegepersonen, die für bis zu 12 Monate nach der Aufnahme eines Kindes unter sieben Jahren nicht arbeiten. Monatlich erhalten sie 1.000 Euro. Diese Unterstützung entfällt, sollte es zu einer entsprechenden Änderung des Bundesgesetzes kommen.

Erhöhung der Erziehungskostenanteile

Bereitschaftspflegeeltern profitieren seit Anfang 2025 von einer deutlichen Erhöhung der Erziehungskostenanteile. Der Satz stieg von 3,5-fach auf das Fünffache der Vollzeitpflege. Das entspricht einem Betrag von 2.150 Euro, der neben weiteren Pauschalen für Sachaufwand und Nebenkosten zur Verfügung steht. Abhängig vom Alter der Kinder liegt die monatliche Pflegegeldpauschale für Bereitschaftspflegeeltern nun zwischen 3.092 und 3.394 Euro, während sie 2024 noch bei 2.238 bis 2.532 Euro lag. Auch für zeitlich befristete Vollzeitpflege wurde der Satz angehoben – von 5,2-fach auf das 6-Fache der Vollzeitpflege.

Vorteile der Pflegefamilienbetreuung

Pflegefamilien bieten Kindern, die nicht in ihrer Ursprungsfamilie bleiben können, ein stabiles und förderliches Umfeld. Dies gilt besonders für kleinere Kinder, die von der familiären Nähe profitieren. Pflegefamilien kommen sowohl für kurzfristige Unterbringungen bis zur Stabilisierung der Herkunftsfamilie als auch für langfristige Lösungen infrage, wenn eine Rückkehr unmöglich ist. Bereitschaftspflegefamilien ermöglichen zusätzlich eine kurzfristige Inobhutnahme nach §42 SGB VIII. Dennoch ziehen viele Bewerber aus ökonomischen Gründen ihre Anträge für die Pflege von Kindern zurück.

siehe dazu auch:  Hamburgs Weg zu Gleichberechtigung und Vielfalt

Stellungnahme der Sozialsenatorin

Sozialsenatorin Melanie Schlotzhauer erklärte, der Schutz von Kindern habe höchste Priorität. Sie betonte, dass die wirtschaftliche Situation einer Familie nicht ausschlaggebend dafür sein dürfe, ob sie ein Pflegekind aufnimmt. Hamburg wolle daher finanzielle Einbußen durch neue Leistungen ausgleichen und Pflegeeltern umfassend unterstützen.

Kontinuierliche Verbesserungen seit 2023

Hamburg hat in den letzten Jahren die finanziellen Rahmenbedingungen für Pflegefamilien erheblich verbessert. Neben der Erhöhung der Pflegegeldpauschalen wurden auch Beiträge zur Alterssicherung angehoben, insbesondere für Bereitschaftspflege. Supervisionsangebote für Pflegefamilien wurden ausgeweitet, was Hamburg im bundesweiten Vergleich eine Spitzenposition einbringt.

Dieser Text beruht auf einer Pressemitteilung der Sozialbehörde Hamburg vom 09.01.2025

teilen:

beliebt

könnte auch interessant sein
ähnliche

EU stärkt Mikroelektronikforschung

Die Europäische Union erweitert ihre Infrastruktur für die Mikroelektronikforschung....

Erhöhte Landesförderung für den Verbraucherschutz in Sachsen-Anhalt

Das Land Sachsen-Anhalt erhöht die Förderung für die Verbraucherzentrale...

Städtebauförderung stärkt Genthin und den ländlichen Raum in Sachsen-Anhalt

Die Stadt Genthin erhält im Rahmen der Städtebauförderung rund...

Sachsen erforscht KI und Blockchain in der Finanzverwaltung

Die sächsische Finanzverwaltung und die Hochschule Mittweida planen eine...