Integrierter Jura-Bachelor: Neue Perspektiven für Studierende

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Die Landesregierung Hessen verfolgt das Ziel, das Jurastudium zu entlasten und neue Perspektiven für Studierende zu schaffen. Hessens Justizminister erklärte, dass mit dem Gesetzesentwurf zur Einführung eines integrierten Jura-Bachelors genau dieses Anliegen umgesetzt werde. Gleichzeitig würden die bewährte Struktur und die hohen Leistungsstandards des Jurastudiums erhalten, das weltweit ein hohes Ansehen genieße. Er betonte, dass die Gespräche über den integrierten Bachelor bereits zwei Wochen nach seinem Amtsantritt aufgenommen wurden und in Zusammenarbeit mit den juristischen Fakultäten Eckpunkte erarbeitet wurden. Der Minister äußerte seine Dankbarkeit, dass in Kooperation mit den Koalitionsfraktionen und den Fakultäten eine tragfähige Einigung erzielt wurde, die nun in den vorgelegten Gesetzesentwurf zur Änderung des Juristenausbildungsgesetzes (JAG) eingeflossen sei.

Bachelor als zusätzliche Qualifikation

Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass Jurastudierende künftig einen Bachelorabschluss beantragen können, sofern sie die Voraussetzungen für die Zulassung zur staatlichen Pflichtprüfung erfüllt haben oder dies durch das Justizprüfungsamt festgestellt wurde. Voraussetzung für den Abschluss ist das Verfassen einer Bachelorarbeit oder einer gleichwertigen wissenschaftlichen Leistung. Zudem können Universitäten zusätzliche Anforderungen definieren, beispielsweise das Absolvieren einer Schwerpunktbereichsprüfung, die ohnehin Bestandteil des Studiums ist. Der Justizminister betonte, dass mit diesem Ansatz eine Perspektive für diejenigen geschaffen werde, die das Staatsexamen nicht bestehen, sodass sie ihr erworbenes Wissen anderweitig nutzen können. Im Jahr 2023 betraf dies 49 Personen. Darüber hinaus sei der integrierte Bachelor auch ein Angebot für Studierende, die während des Studiums alternative berufliche Wege einschlagen möchten.

Internationale Anschlussfähigkeit und Anerkennung

Hessens Wissenschaftsminister Timon Gremmels erklärte, dass das neue Gesetz Jura-Studierenden, die das erste Staatsexamen nicht bestanden haben oder sich beruflich umorientieren möchten, eine zusätzliche Perspektive biete. Der integrierte Bachelorabschluss ermögliche den Erwerb eines international anerkannten und anschlussfähigen Hochschulgrades. Zudem finde die im Studium erbrachte Leistung durch diesen Abschluss die notwendige Würdigung. Dies sei ein wichtiger Schritt, um die Vielfalt der Möglichkeiten für Jurastudierende zu erweitern und deren Zukunftsperspektiven zu verbessern.

siehe dazu auch:  Der Mauerfall: Triumph von Mut und Freiheit

Dieser Text beruht auf einer Pressemitteilung des Hessischen Ministeriums der Justiz und für den Rechtsstaat vom 20.11.2024

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