Anlässlich der Diskussion über die Strandbewirtschaftung auch in der Sturmflutsaison äußert sich der Umweltminister Dr. Till Backhaus, der für den Küstenschutz verantwortlich ist, und hebt die Bedeutung der Sicherheitsmaßnahmen hervor. Er verstehe das Interesse der Tourismusbranche, das angenehme Herbstwetter zu nutzen und den Gästen auch während der Herbstferien Strandkörbe sowie andere Angebote bereitzustellen. Strandkörbe seien ein Markenzeichen der Region, und auch er freue sich über zufriedene Gäste und erfolgreiche Unternehmer. Allerdings müsse in der Diskussion die Gefahr von Sturmfluten ernsthaft berücksichtigt werden. Das Ende der Badesaison am 15. Oktober sei nicht willkürlich gewählt, sondern basiere auf dem erhöhten Risiko für Sturmfluten ab diesem Zeitpunkt. Diese könnten plötzlich auftreten und beträchtliche Schäden anrichten, wenn keine Vorsorgemaßnahmen getroffen würden. Backhaus erinnerte an die Schäden der Sturmflut im vergangenen Oktober sowie an die Sturmflut vom 15. Oktober 2009, die erhebliches Zerstörungspotenzial zeigte.
Gespräche für Kompromisslösungen geplant
Der Minister kündigt an, ein Gespräch zwischen den Strandbewirtschaftenden auf Usedom und dem Küstenschutz noch vor der kommenden Badesaison anzusetzen, um Lösungen im Interesse beider Seiten zu erarbeiten. Er zeigte sich zuversichtlich, dass dort Kompromisse gefunden werden könnten, um die Konflikte zu entschärfen.
Bedeutung der freien Zugänglichkeit für Küstenschutzarbeiten
Grundsätzlich betonte Backhaus die Notwendigkeit, Strände für Küstenschutzarbeiten frei zugänglich zu halten und warb um Verständnis für die Maßnahmen. Der Küstenschutz in Mecklenburg-Vorpommern erfülle seine Aufgaben zuverlässig und gesetzeskonform, um Menschen und Sachwerte in bewohnten Küstengebieten zu schützen. Jedes Jahr seien verschiedene Wartungsarbeiten an Schutzanlagen erforderlich, die nur nach der Badesaison durchgeführt werden könnten. Dazu zählten Aufspülungen zur Dünenverstärkung, Reparaturen von Buhnen oder Ufermauern am Strand und im Vorstrand. Die Regelung der Saisonende sei also nicht willkürlich, sondern eine Schutzmaßnahme, die auch den Strandbewirtschaftenden zugutekomme, da sie den Strand im nächsten Jahr in gutem Zustand vorfinden möchten.
Möglichkeiten von Ausnahmegenehmigungen nach dem 15. Oktober
Backhaus widersprach zudem dem Eindruck, dass eine Strandbewirtschaftung nach dem 15. Oktober grundsätzlich ausgeschlossen sei. Es bestehe durchaus die Möglichkeit, unter bestimmten Bedingungen auch nach Saisonende Strandkörbe zu vermieten. Die staatlichen Ämter könnten Ausnahmegenehmigungen erteilen, wenn keine Küstenschutzmaßnahmen anstehen und Antragstellende über das Sturmflutvorhersagesystem informiert sind sowie gewährleisten, dass ihre Anlagen binnen zwölf Stunden nach einer Sturmflutwarnung entfernt werden können. Diese Ausnahmeregelung werde jährlich vielfach genutzt, erklärte Backhaus und stellte klar, dass einfache Wetter-Apps auf Handys hierfür nicht ausreichend seien.
Dieser Text beruht auf einer Pressemitteilung der Regierung Mecklemburg-Vorpommerns vom 24.10.2024