Mit dem Nachweis der Maul- und Klauenseuche (MKS) in Brandenburg traten die zuständigen Veterinäre im Landratsamt sofort in Aktion. Sie informierten die praktischen Tierärzte regelmäßig über die aktuellen Entwicklungen und sensibilisierten die Halter von Klauentieren – darunter Rinder, Schafe, Schweine und Ziegen – erneut für die Bedeutung von Vorsichtsmaßnahmen.
Verantwortung der Tierhalter
Tierhalter tragen eine große Verantwortung, um die Verbreitung der Krankheit zu verhindern. Die Konsequenzen eines positiven Befundes sind drastisch: Selbst wenn nur ein Tier eines Betriebs erkrankt, müssen alle Klauentiere getötet und unschädlich beseitigt werden. Aus dem Veterinärbereich wird betont, dass Hygiene oberste Priorität habe. Das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt gibt in diesem Zusammenhang 15 wichtige Verhaltensregeln vor.
Dazu gehört unter anderem, dass unbefugte Personen keinen Zugang zu den Tierhaltungen haben dürfen. Externe Personen, wie Tierärzte, sollten Bestände nur in betriebseigener Kleidung oder Einwegschutzkleidung betreten. Der Zukauf von Tieren sollte möglichst vermieden werden; falls er erforderlich ist, gilt eine Quarantänezeit von 30 Tagen. Auch die Teilnahme an Ausstellungen ist möglichst zu unterlassen. Ferner darf kein Küchenabfall oder Essensreste an Klauentiere verfüttert werden.
Übertragungswege des Virus
Das MKS-Virus wird direkt von Tier zu Tier über Sekrete und Exkrete oder indirekt über Menschen, Fahrzeuge, Milch, Knochen, Häute, Borsten, Fleisch und Fleischerzeugnisse übertragen. Menschen können die Krankheit durch unsaubere Kleidung, Schuhe oder Hände sowie über Fahrzeuge weiterverbreiten. Das Virus weist eine außergewöhnliche Widerstandsfähigkeit auf und kann in verschiedenen Umgebungen wie Erdboden, Abwasser, Jauche, gefrorenen oder eingetrockneten Materialien (z. B. Haaren, Kleidern, Heu) über Monate bis Jahre überleben.
Biosicherheitsmaßnahmen für Klauentierbestände
Zur Eindämmung der Maul- und Klauenseuche sind umfassende Biosicherheitsmaßnahmen erforderlich. Die folgenden Maßnahmen werden empfohlen:
- Kein Zutritt zu Tierhaltungen für unbefugte Personen (z. B. durch geschlossene Tore und Warnschilder).
- Abriegelung der Bestände gegen Haus- und Wildtiere (z. B. viehdichte Einzäunung oder verschlossene Ställe).
- Zutritt zu den Tierhaltungen nur in betriebseigener Kleidung oder Einwegschutzkleidung (z. B. für Tierärzte, Viehhändler, Klauenpfleger).
- Übergabe verendeter Tiere an die Tierkörperbeseitigung nur an der Betriebsgrenze, ohne dass interne Anlagen befahren werden.
- Vermeidung von Tierzukäufen; falls notwendig, Quarantäne von 30 Tagen.
- Gemeinsame Nutzung von Geräten mit anderen Tierhaltern nur nach gründlicher Reinigung und Desinfektion.
- Übergabe von Tieren an Viehhändler an der Betriebsgrenze, ohne die Tierhaltungsanlage zu betreten.
- Striktes Schwarz-Weiß-Prinzip: Kleidung und Schuhwerk, die in der Tierhaltung verwendet werden, dürfen nicht außerhalb getragen werden.
- Verbot des Zugangs für Jagdhunde zu Tierhaltungen.
- Keine Teilnahme an Ausstellungen; falls unvermeidlich, Quarantäne von 30 Tagen nach Rückkehr.
- Sofortige tierärztliche Abklärung bei Krankheitsanzeichen oder plötzlichen Todesfällen im Bestand.
- Kein Import von Wurst, Fleisch oder Trophäen von Klauentieren aus dem Ausland, um heimische Tiere zu schützen.
- Striktes Verbot der Verfütterung von Küchenabfällen oder Essensresten an Klauentiere.
Diese Maßnahmen sind essenziell, um die Verbreitung der Maul- und Klauenseuche einzudämmen und den Schutz der Klauentierbestände zu gewährleisten.
Dieser Text beruht auf einer Pressemitteilung des Landkreis Niedersachsens vom 13.01.2025