Anlässlich des Internationalen Tags der Menschen mit Behinderungen am 3. Dezember erinnerte Brandenburgs Landesbehindertenbeauftragte, Janny Armbruster, an die konsequente Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) und forderte verstärkte Anstrengungen für eine inklusive Gesellschaft in Brandenburg. Besonders in den Bereichen Barrierefreiheit, inklusive Bildung und Arbeit bestehe weiterhin großer Nachholbedarf. Der Aktionstag dient dem Ziel, das Bewusstsein der Öffentlichkeit für die Belange von Menschen mit Behinderungen zu schärfen und den Einsatz für ihre Rechte und ihr Wohlergehen zu fördern. In Brandenburg leben etwa 508.000 Menschen mit Behinderungen, darunter 335.000 mit einer Schwerbehinderung.
Fortschritte und Defizite bei der Umsetzung der UN-BRK
Deutschland hat die UN-BRK 2009 ratifiziert und sich damit verpflichtet, bestehende Barrieren abzubauen und eine inklusive Gesellschaft zu fördern. Brandenburg verfügt seit 2013 über rechtliche Grundlagen zur Umsetzung der Konvention. Obwohl Fortschritte erzielt wurden, zeigte die zweite Staatenprüfung zur Umsetzung der UN-BRK im Jahr 2023 deutlichen Verbesserungsbedarf. Deutschland wurde hierbei teils scharf kritisiert und erhielt klare Empfehlungen und Forderungen.
Kritik und Forderungen aus Brandenburg
Janny Armbruster betonte, dass die Ergebnisse der Staatenprüfung den Nachholbedarf widerspiegelten, den sie auch in ihrer Arbeit regelmäßig wahrnehme. Sie erklärte, dass insbesondere in den Bereichen Barrierefreiheit, Bildung und Arbeit Handlungsbedarf bestehe. Um den menschenrechtlichen Verpflichtungen der UN-BRK gerecht zu werden, setze sie sich für die gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen ein. Dies umfasse das Recht auf eine individuelle Wahl ohne den Zwang zu Sonderstrukturen, wie sie aktuell oft empfohlen würden. Trotz positiver Ansätze in Institutionen seien die gelebten Praktiken vielfach exklusiv. Armbruster forderte daher den flächendeckenden Abbau von Sonderstrukturen zugunsten inklusiver Lösungen. Nur so könnten systemische Benachteiligungen und Exklusionskreisläufe überwunden werden – in Brandenburg ebenso wie in ganz Deutschland.
Leipziger Erklärung: Gemeinsam für Inklusion
Am 24. Oktober 2024 fand ein Treffen zwischen den Regierungschefs der Länder und der Konferenz der Behindertenbeauftragten von Bund und Ländern statt. Im Rahmen der Jahreskonferenz der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten verabschiedeten die Landesbehindertenbeauftragten die „Leipziger Erklärung“. Diese konzentriert sich auf die Förderung der Inklusion und die Umsetzung der UN-BRK. Besondere Schwerpunkte waren die Bereiche Bildung, Arbeit, Wohnen, Gesundheit und Fachkräfte. Die Erklärung unterstreicht die Notwendigkeit konkreter Maßnahmen, um die Lebensbedingungen von Menschen mit Behinderungen nachhaltig zu verbessern und eine inklusive Gesellschaft zu verwirklichen.
Dieser Text beruht auf einer Pressemitteilung des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg vom 02.12.2024