Neue Überschwemmungsgebiete in Niedersachsen vorläufig ausgewiesen

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Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) hat nach umfassenden Berechnungen und Messungen die neuen Überschwemmungsgebiete der Beffer, des Sennebachs und des Bornumer Bachs vorläufig gesichert. Die Ermittlung dieser Gebiete basiert auf dem sogenannten HQ100-Fall, einem statistischen Hochwasserereignis, das alle 100 Jahre auftreten kann. Laut Keith Hummel vom Hochwasserkompetenzzentrum des NLWKN sollen diese Daten die Bevölkerung für mögliche Hochwassergefahren sensibilisieren. Gleichzeitig könnten dadurch Schäden minimiert werden, da für ausgewiesene Überschwemmungsgebiete klare gesetzliche Vorgaben, insbesondere bezüglich der Bebauung, gelten.

Überschwemmungsgebiet der Beffer

Das vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiet der Beffer erstreckt sich im Bereich der Gemeinde Bockenem im Landkreis Hildesheim und der Gemeinde Wallmoden im Landkreis Goslar. Es reicht etwa 225 Meter unterhalb des Boketeiches bei Bodenstein bis zur Mündung in die Nette nördlich von Bockenem.

Bei einem 100-jährlichen Hochwasserereignis tritt die Beffer entlang dieser Strecke durchgängig über die Ufer. Besonders betroffen sind landwirtschaftlich genutzte Flächen und die Ortschaften Mahlum und Volkersheim. In Mahlum sind vor allem Grundstücke entlang der Straßen Mühlenberg und Hochstedt gefährdet, während in Volkersheim die Parkstraße betroffen ist.

Überschwemmungsgebiet des Bornumer Bachs

Das Überschwemmungsgebiet des Bornumer Bachs liegt im Bereich der Gemeinde Bockenem. Es erstreckt sich von etwa 70 Meter unterhalb der L497 (Heerstraße) bis zur Einmündung in die Nette nordwestlich von Bornum am Harz.

Auch hier tritt der Bach bei einem 100-jährlichen Hochwasserereignis durchgängig über die Ufer. Im Oberlauf sind vor allem Grundstücke in Bornum am Harz entlang der Bachstraße betroffen. Im Unterlauf sind überwiegend landwirtschaftliche Flächen entlang des Bornumer Bachs und der Nette gefährdet.

Überschwemmungsgebiet des Sennebachs

Das Überschwemmungsgebiet des Sennebachs befindet sich im Bereich der Gemeinde Holle im Landkreis Hildesheim. Es erstreckt sich von der Gemeindegrenze zu Sehlde (Landkreis Wolfenbüttel) bis zur Überquerung der K 308 über den Sennebach.

siehe dazu auch:  MPK setzt wichtiges Zeichen für Inklusion und Teilhabe

Entlang der gesamten untersuchten Strecke tritt der Sennebach bei einem 100-jährlichen Hochwasserereignis über die Ufer. Betroffen sind insbesondere land- und forstwirtschaftliche Flächen sowie Gebäude in Sillium entlang der Sennebachstraße.

Weiteres Verfahren

Die Verordnungstexte sowie Arbeitskarten zur vorläufigen Sicherung können bei den Landkreisen Hildesheim und Goslar eingesehen werden. Zudem wird das neue Überschwemmungsgebiet am 4. Dezember 2024 im Niedersächsischen Ministerialblatt veröffentlicht. Die endgültige Festsetzung der Überschwemmungsgebiete erfolgt im Rahmen eines förmlichen Verfahrens mit Öffentlichkeitsbeteiligung, das von den zuständigen Landkreisen durchgeführt wird.

Dieser Text beruht auf einer Pressemitteilung des Landes Niedersachsen vom 03.12.2024

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