Mit dem „Projekt zur Vereinfachung, Optimierung und Digitalisierung von Zuwendungen“ verfolgt das Land Berlin das Ziel, den Bearbeitungsaufwand bei Zuwendungen sowohl für die Verwaltung als auch für Antragstellende und Zuwendungsempfänger zu reduzieren. Dieses Vorhaben ist in vier Teilprojekte untergliedert. Auf Basis einer Vorlage von Cansel Kiziltepe, Senatorin für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung, hat der Senat nun einen Zwischenbericht nach Abschluss der Teilprojekte 1, 2 und 3 beschlossen und an das Abgeordnetenhaus weitergeleitet.
Teilprojekt 1: Rechtsreformen und Zentrale Ansprechstelle
Das erste Teilprojekt setzte auf partizipative Workshops und Umfragen, um praxisnahe Reformen des Zuwendungsrechts zu entwickeln. Die daraus entstandenen Vorschläge zur Änderung der Ausführungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung (LHO) sollen dem Senat im Frühjahr zur Entscheidung vorgelegt werden. Für die Umsetzung weiterer Reformvorschläge sowie die kontinuierliche Weiterentwicklung des Zuwendungsrechts nimmt die „Zentrale Ansprechstelle Zuwendungen“ (ZAZ) ihre Arbeit auf.
Teilprojekt 2: Optimierung von Verfahren
Im zweiten Teilprojekt wurden Ansatzpunkte für optimierte Verfahren identifiziert. Diese Ergebnisse dienen jedoch als Grundlage, um den Zuwendungsprozess zu vereinheitlichen und digital zu gestalten.
Teilprojekt 3: Analyse von Datenbanken und Berichtsanforderungen
Das dritte Teilprojekt widmete sich der Untersuchung aller relevanten Datenbanken und Berichtserfordernisse, um Schwachstellen und Potenziale für Verbesserungen zu identifizieren.
Teilprojekt 4: Digitalisierung des gesamten Prozesses
Das vierte Teilprojekt baut auf den Erkenntnissen der ersten drei Projekte auf und fokussiert sich darauf, die gesamte Abwicklung von Zuwendungen zu digitalisieren – von der Antragstellung bis zur Prüfung des Verwendungsnachweises. Die Fertigstellung dieses Teilprojekts ist für den Sommer 2027 geplant.
Zielsetzung der Reformen und Perspektive der Senatorin
Cansel Kiziltepe betonte, dass die Formalitäten rund um Zuwendungen einfacher und transparenter werden müssten. Sie erklärte, dass eine bürgernahe Verwaltung essenziell sei, um die soziale Infrastruktur Berlins zu sichern. Das Projekt werde Barrieren abbauen und in enger Kooperation mit denjenigen gestaltet, die täglich mit Zuwendungen zu tun haben. Sie hob hervor, dass sowohl Zuwendungsempfänger als auch Verwaltungsmitarbeitende von vereinheitlichten und verschlankten Prozessen profitieren würden.
Dieser Text beruht auf einer Pressemitteilung der Senatskanzlei Berlin vom 21.01.2025