Der Rechnungshof des Saarlandes hat in einem Sonderbericht die Prüfung des Sondervermögens „Transformationsfonds für den Strukturwandel im Saarland“ vorgenommen und eine kritische Analyse vorgelegt.
Würdigung des Rechnungshofs durch den Finanzminister
Saarlands Finanzminister Jakob von Weizsäcker betonte, dass er die intensive Auseinandersetzung des Rechnungshofs mit dem Transformationsfonds schätze. Er erklärte, die Landesregierung werde zukünftig auch Unterlagen zu den vertraulichen Beiratssitzungen dem Rechnungshof zugänglich machen, nachdem der Beirat seine grundsätzliche Zustimmung dazu erteilt habe.
Konstruktiver Dialog bei unterschiedlichen Einschätzungen
Von Weizsäcker räumte ein, dass es unterschiedliche Einschätzungen und Detailkritik seitens des Rechnungshofs gebe, mit denen er nicht übereinstimme. Er unterstrich jedoch, dass ein konstruktiver Austausch hierzu fortgesetzt werde. Zudem erklärte er, dass die kritische Haltung des Rechnungshofs gegenüber schuldenfinanzierten Sondervermögen keine Überraschung sei, da dies bundesweit eine gängige Position der Rechnungshöfe sei.
Bedeutung der Mischfinanzierung und des Transformationsfonds
Der Finanzminister wies darauf hin, dass die Mischfinanzierung des Transformationsfonds aus Notlagenkrediten und Eigenmitteln des Kernhaushalts von Anfang an sinnvoll gewesen sei. Trotz der Kritik des Rechnungshofs bleibe der Transformationsfonds ein unverzichtbares Instrument, um die wirtschaftliche Transformation des Saarlands unter Beachtung verfassungs- und haushaltsrechtlicher Vorgaben erfolgreich zu gestalten.
Erfolgskontrolle als zentraler Bestandteil
Von Weizsäcker stimmte dem Rechnungshof zu, dass die Erfolgskontrolle ein wesentlicher Bestandteil des Transformationsfonds sei. Für alle Projekte würden daher Ziele und Indikatoren definiert. Allerdings erschwere die Vielschichtigkeit der Transformation – insbesondere in den Bereichen Dekarbonisierung, wirtschaftliche Dynamisierung und Innovationskraft – die Etablierung einer einheitlichen Metrik. Eine Gesetzesänderung habe jedoch ermöglicht, projektspezifische Wirkungsindikatoren in einer Fördermitteldatenbank zu erfassen, wodurch die Transparenz erhöht werde.
Kontroverse um den Investitionsbegriff
Der Finanzminister verwies auf unterschiedliche Auffassungen hinsichtlich des Investitionsbegriffs. Der Rechnungshof lege diesen enger aus und berücksichtige nur materielle Güter. Die Landesregierung hingegen verstehe darunter auch Investitionen in wachstumswirksame Innovationen und Know-how, etwa durch Projekte wie die Scheer School of Digital Sciences an der Universität des Saarlands. Solche Investitionen seien zentral für die Sicherung der Zukunftsfähigkeit der Saarwirtschaft und könnten mit einem rein buchhalterischen Ansatz nicht ausreichend abgebildet werden.
Konkretisierung des Wirtschaftsplans
Von Weizsäcker reagierte auf die Kritik des Rechnungshofs an teils unbestimmten Zweckbestimmungen im Wirtschaftsplan. Er erklärte, dass der Wirtschaftsplan im Laufe der Zeit konkretisiert werde, da viele Projektdetails erst im weiteren Verlauf präzisiert werden könnten. Dies sei der dynamischen Natur der Transformation geschuldet, wobei jedes Projekt so spezifisch wie möglich beschrieben werde.
Überjährigkeit und verfassungsrechtliche Aspekte
Bezüglich der Hinweise zur Überjährigkeit verwies das Finanzministerium auf Überlegungen des Finanzverfassungsrechtlers Hanno Kube. Demnach könnten überjährige Zahlungsverpflichtungen, wie bei der Umstellung auf Grünen Stahl, die Feststellung einer außergewöhnlichen Notsituation auch in den Folgejahren rechtfertigen. Dies sei notwendig, um die Transformation unter Einhaltung der verfassungsrechtlichen Vorgaben zu bewältigen.
Gemeinsames Anliegen von Qualität und Transparenz
Abschließend betonte von Weizsäcker, dass Finanzministerium, Haushaltsgesetzgeber und Landesrechnungshof ein gemeinsames Interesse daran hätten, den Transformationsfonds mit hoher Qualität auszugestalten. Die kritisch-konstruktive Begleitung des Rechnungshofs trage einen wertvollen Beitrag zur Weiterentwicklung des Fonds und seiner Maßnahmen bei.
Dieser Text beruht auf einer Pressemitteilung des Ministeriums der Finanzen und für Wissenschaft Saarland vom 05.11.2024