Rund 33,6 Millionen Euro investiert Nordrhein-Westfalen im Jahr 2023 in den Naturschutz auf Äckern, Grünland, Streuobstwiesen und Heckenpflege. Umweltminister Oliver Krischer betonte, dass durch den Vertragsnaturschutz wertvolle Lebensräume erhalten werden, die durch den Strukturwandel und technische Entwicklungen immer seltener geworden sind.
Erfolgreiche Nutzung der Naturschutzförderung
Landwirtinnen und Landwirte haben in diesem Jahr die Förderangebote des Landes so stark genutzt wie nie zuvor. Schutzmaßnahmen auf etwa 43.000 Hektar Fläche wurden gefördert – ein Anstieg im Vergleich zu den 39.000 Hektar im Jahr 2022. Die Förderung umfasst die extensive Bewirtschaftung von Äckern und Grünland sowie die Pflege von Streuobstbeständen und Hecken. Mit einem Fördervolumen von rund 33,6 Millionen Euro standen hierfür Mittel der Europäischen Union und des Landes zur Verfügung.
Krischer erklärte, dass extensiv genutzte Kulturlandschaften wichtige Rückzugsräume für bedrohte Arten bieten und der Vertragsnaturschutz einen bedeutenden Beitrag leiste, solche Lebensräume gemeinsam mit der Landwirtschaft zu bewahren. Besonders erfreulich sei die zunehmende Teilnahme der Landwirtschaft an diesen Programmen.
Positive Effekte auf Tiere und Pflanzen
Arten wie Kiebitze, Rotmilane, Rebhühner und Feldhasen profitieren von Maßnahmen wie der extensiven Ackernutzung, ungenutzten Brachflächen und Schutzmaßnahmen für gefährdete Feldflora wie den Ackerrittersporn. Auch Blühstreifen, die Insekten und Vögeln als Lebensraum dienen, werden gefördert. Auf Grünlandflächen fördert der Verzicht auf Düngung und Pestizide die Entwicklung bunter Wildwiesen, die Insekten Nahrung bieten. Späte Mahdtermine sichern den Lebensraum für Wiesenbrüter wie Braunkehlchen oder Feldlerche. Ebenso finden der Steinkauz und weitere Arten in Streuobstwiesen ideale Bedingungen.
Vertragsnaturschutz als Schlüsselmaßnahme
Der Vertragsnaturschutz ergänzt das bestehende Netz an Schutzgebieten und ist ein wichtiger Baustein für den Erhalt des heimischen Naturerbes. Im Jahr 2023 entfielen 8.270 Hektar der Förderfläche auf Ackerextensivierungen, 34.450 Hektar auf Grünland und 960 Hektar auf Streuobstbestände und Hecken. Die ausgezahlten Mittel stiegen von rund 23,8 Millionen Euro im Jahr 2022 auf 29,1 Millionen Euro im Jahr 2023. Für 2024 wurden bereits Maßnahmen im Umfang von 33,6 Millionen Euro zur Auszahlung beantragt. Beratungsangebote von Biologischen Stationen, Unteren Naturschutzbehörden und der Landwirtschaftskammer unterstützen Landwirtinnen und Landwirte bei der Umsetzung.
Artenvielfalt in Nordrhein-Westfalen stärken
Nach aktuellen Auswertungen des Landesamts für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) gelten 44,4 Prozent der untersuchten Arten in Nordrhein-Westfalen als gefährdet. Zwar zeigt sich seit 2011 eine leichte Verbesserung, doch ist die Lage laut Umweltministerium weiterhin kritisch. Erfolgreiche Wiederansiedlungen, wie die von Uhu, Lachs, Biber und Wanderfalke, sowie die Rückkehr von Weißstörchen belegen jedoch, dass aktive Naturschutzmaßnahmen wirken. Mit landesweit 784 Brutpaaren und 1.491 Jungvögeln verzeichneten die Weißstörche im Jahr 2023 einen Rekord.
Zur weiteren Förderung der Biodiversität setzt die Landesregierung auf Maßnahmen wie die Verdopplung der Naturschutzmittel, die Erweiterung von Vogelschutzgebieten und die Weiterentwicklung der Biodiversitätsstrategie.
Neues Förderprogramm für Privatpersonen
Mit den Umweltschecks bietet das Umweltministerium nun auch Privatpersonen Unterstützung für Naturschutzmaßnahmen an. Gefördert werden beispielsweise die Anlage von Biotopen, Insektenlebensräumen sowie Naturschutzbildung und Öffentlichkeitsarbeit. Die Förderung beträgt pauschal 2.000 Euro, sofern entsprechende Ausgaben nachgewiesen werden. Mögliche Projekte sind auf Schulhöfen, Vereinsgrundstücken oder öffentlichen Flächen realisierbar. Eigenanteile sind nicht erforderlich, was die Förderung besonders attraktiv macht. Bis zu 1.000 Umweltschecks stehen für das Jahr 2024 bereit.
Dieser Text beruht auf einer Pressemitteilung der Landesregierung NRW vom 20.11.2024