Sachsen-Anhalt fördert Gedenkstättenfahrten für Schulen

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Am 8. November 2024 in Magdeburg betonte das Bildungsministerium von Sachsen-Anhalt die Bedeutung von Gedenkstättenfahrten für die historische und politische Bildung und kündigte umfangreiche Fördermaßnahmen zur Unterstützung von Schulen an. Das Ministerium für Bildung in Sachsen-Anhalt rief im Vorfeld des 9. Novembers, einem Tag von herausragender historischer Bedeutung, alle Schulen dazu auf, Gedenkstättenfahrten fest in ihre Unterrichtsplanung zu integrieren. Der 9. November markiert in der deutschen Geschichte mehrfach einschneidende Ereignisse – von der Novemberrevolution 1918 über die Reichspogromnacht 1938 bis zum Mauerfall 1989. Dieser Tag erinnere an die Verantwortung, das Bewusstsein junger Menschen für die Schrecken der Vergangenheit zu schärfen, um eine demokratische Zukunft zu fördern.

Förderung durch Gedenkstättenbesuche zur Vermittlung historischer Erkenntnisse

Bildungsministerin Eva Feußner erklärte, dass Gedenkstättenbesuche Schülerinnen und Schülern eine besonders eindringliche Möglichkeit bieten, sich mit der Geschichte auseinanderzusetzen. Die Auseinandersetzung mit Orten, an denen Verbrechen des Nationalsozialismus und der SED-Diktatur verübt wurden, ermögliche jungen Menschen, die Bedeutung von Freiheit, Demokratie und Menschenrechten hautnah zu erfassen und Lehren für die Zukunft zu ziehen.

Unterstützungsangebote durch die Landeszentrale für politische Bildung

Die Landeszentrale für politische Bildung in Sachsen-Anhalt stellt verschiedene Fördermöglichkeiten für Schulen zur Verfügung, um die Organisation solcher Fahrten zu erleichtern:

Fahrten zu Gedenkstätten der Stiftung Gedenkstätten Sachsen-Anhalt

Bei Fahrten zu Gedenkstätten, die zur Stiftung Gedenkstätten Sachsen-Anhalt gehören, übernimmt die Landeszentrale sämtliche Fahrtkosten. Darüber hinaus ist das pädagogische Programm vor Ort kostenfrei verfügbar.

Förderung für Besuche anderer Gedenkstätten

Durch die Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen zur politischen Bildung können bis zu 60 % der förderfähigen Kosten erstattet werden. Diese Unterstützung umfasst auch Fahrten zu Gedenkstätten, die nicht zur Stiftung gehören, wie beispielsweise die Gedenkstätten in Buchenwald, Ravensbrück oder Gedenkstätten im europäischen Ausland, darunter Auschwitz und Treblinka.

siehe dazu auch:  Landespräventionstag 2024: Stärkung der Demokratie in Magdeburg

Bundesprogramm „Jugend erinnert“ für Gedenkstättenfahrten ins Ausland

Das Bundesprogramm „Jugend erinnert“ unterstützt ebenfalls Fahrten zu Gedenkstätten im europäischen Ausland, die sich auf die NS-Gewaltherrschaft konzentrieren. Seit 2021 organisiert die „Arbeit und Leben gGmbH“ für Schulen in Sachsen-Anhalt solche Bildungsreisen und übernimmt dabei die vollständige Organisation, einschließlich Transport, Unterkunft und fachlicher Begleitung. Zusätzlich erhalten die Schulen einen festen Zuschuss pro Teilnehmer von der Landeszentrale.

Zum Abschluss bekräftigte Bildungsministerin Feußner die Wichtigkeit der Erinnerung insbesondere am 9. November und hob hervor, dass Gedenkstättenfahrten eine einzigartige Chance für Schülerinnen und Schüler darstellen, Geschichte direkt vor Ort zu erleben und dabei wichtige Werte für ein friedliches, demokratisches Zusammenleben zu verinnerlichen.

Dieser Text beruht auf einer Pressemitteilung des Landesportals Sachsen-Anhalts vom 08.11.2024

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