Schiedsgerichtsbarkeit für NS-Raubgut: Reform stärkt Rechte der Opfer

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Kulturministerin Katharina Binz informierte den Ministerrat über ein geplantes Verwaltungsabkommen zur Einrichtung einer gemeinsamen Schiedsgerichtsbarkeit für Streitigkeiten bezüglich der Rückgabe von NS-Raubgut. Diese Initiative wurde in Zusammenarbeit von Bund, Ländern, kommunalen Spitzenverbänden, dem Zentralrat der Juden und der Jewish Claims Conference entwickelt. Ziel ist es, die Verfahren zur Rückgabe von während der NS-Zeit enteigneten Kunst- und Kulturgütern zu verbessern.

Bedeutung der Schiedsgerichtsbarkeit zur Stärkung der Opferseite

Katharina Binz begrüßte die Reform und betonte, dass die nationalsozialistische Gewaltherrschaft Jüdinnen und Juden dazu zwang, ihre Kunst- und Kulturgüter durch Beschlagnahme, Enteignung oder den Verkauf zur Finanzierung ihrer Flucht zu verlieren. Sie erklärte, die Schaffung einer verbindlichen Schiedsgerichtsbarkeit sei ein zentraler Schritt, um die Rechte der Opferseite in Restitutionsverfahren zu stärken. Mit verbindlichen Entscheidungen und der Möglichkeit, Ansprüche durchzusetzen, werde den Betroffenen Gerechtigkeit ermöglicht.

Von der Beratenden Kommission zur rechtsverbindlichen Schiedsgerichtsbarkeit

Die neue Schiedsgerichtsbarkeit soll die seit 2003 bestehende Beratende Kommission ersetzen. Diese hatte bisher die Aufgabe, in strittigen Fällen Empfehlungen auszusprechen, die jedoch nicht rechtsverbindlich waren. Ein Verfahren bei der bisherigen Kommission konnte nur eingeleitet werden, wenn beide Parteien zustimmten. Im Gegensatz dazu wird die Schiedsgerichtsbarkeit einseitig anrufbar sein. Ihre Entscheidungen sollen rechtsverbindlich und von einer weiteren Instanz überprüfbar sein, was die Durchsetzung von Ansprüchen erheblich erleichtert.

Dieser Text beruht auf einer Pressemitteilung des Ministeriums für Familie, Frauen, Kultur und Integration vom 14.01.2025

siehe dazu auch:  Rheinland-Pfalz: Gemeinsam für eine zukunftsfähige Industrie

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