Gesundheitsministerin Kerstin von der Decken hat am 21. Februar das Kabinett darüber informiert, dass ihr Ministerium ein Verkaufsverbot von Lachgas an Minderjährige auf Landesebene einleiten wird. Der Grund hierfür liegt in der Untätigkeit der Bundesregierung, die trotz Ankündigungen bisher keine entsprechende Regelung umgesetzt hat. Auch die Tagesordnung der kommenden Bundestagssitzung enthält hierzu keine relevanten Punkte. Schleswig-Holstein plant daher, eine eigene Landesverordnung zu erlassen. Nach Anhörungen der Kommunen und Experten aus der Suchthilfe soll diese im Frühjahr in Kraft treten, sofern nicht kurzfristig eine bundesweite Regelung verabschiedet wird.
Kritik an der Untätigkeit der Bundesregierung
Ministerin von der Decken äußerte scharfe Kritik an der Bundesregierung. Sie erklärte, dass die Landesverordnung notwendig sei, um Versäumnisse auf Bundesebene auszugleichen. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach habe zwar auf Druck der Länder ein Verkaufsverbot für Lachgas an Minderjährige angekündigt, dies jedoch nicht umgesetzt. Sie betonte, dass ein bundesweites Verbot zwar sinnvoll wäre, das Land jedoch nicht länger warten könne, um den Jugendschutz zu stärken. Sollte die Bundesregierung wider Erwarten doch noch tätig werden, wäre eine Landesregelung nicht mehr erforderlich und würde ausdrücklich begrüßt.
Gesundheitliche Risiken durch Lachgas-Konsum
Der missbräuchliche Konsum von Lachgas birgt erhebliche gesundheitliche Gefahren, insbesondere für Jugendliche. Folgen wie Sauerstoffmangel, Bewusstlosigkeit sowie irreversible Schäden an Gehirn und Nerven wurden als potenzielle Risiken benannt. Durch das geplante Verkaufsverbot soll der Zugang zu Lachgas für Minderjährige erschwert werden. Ähnlich wie bei Alkohol und Tabak ist vorgesehen, Verstöße mit Bußgeldern zu ahnden. Die genaue Höhe dieser Strafen wird derzeit noch festgelegt.
Vorangegangene Initiativen und Forderungen
Bereits im Frühjahr 2024 hatte sich Schleswig-Holstein gemeinsam mit den anderen Bundesländern mit der Problematik beschäftigt. Im Juni 2024 wurde eine Entschließung im Bundesrat verabschiedet, die die Bundesregierung aufforderte, ein Verkaufsverbot an Jugendliche einzuführen. Diese Forderung blieb jedoch bislang unbeantwortet. Angesichts der kommenden Neuwahlen geht das Land davon aus, dass eine bundesweite Regelung, falls sie umgesetzt wird, noch viel Zeit in Anspruch nehmen könnte. Bis dahin soll die Landesverordnung eine zeitnahe Verbesserung des Jugendschutzes gewährleisten.
Dieser Text beruht auf einer Pressemitteilung der Landesregierung Schleswig-Holsteins vom 21.01.2025