Die bayerische Kultusministerin Anna Stolz hat den neuen Schulversuch „proof – Prozessorganisation und Feedback“ gestartet, der von der Stiftung Bildungspakt Bayern entwickelt wurde. In den kommenden drei Jahren werden 16 Schulen erproben, wie künstliche Intelligenz (KI) dazu beitragen kann, Schülerinnen und Schüler individuell zu fördern und gleichzeitig die Lehrkräfte im Bereich der Prüfungskultur zu entlasten. KI soll dabei unter anderem als Werkzeug für eine Vorkorrektur eingesetzt werden, um sprachliche und inhaltliche Richtigkeit von Schülerarbeiten effizient zu beurteilen.
Ziele des Schulversuchs
Ministerin Stolz erklärte, dass der Schulversuch darauf abzielt, Kindern und Jugendlichen mit Lerndefiziten durch passgenaue Förderangebote zu besseren Leistungen zu verhelfen. Zudem sollen Lehrkräfte durch den Einsatz von KI entlastet und weiterqualifiziert werden. In Zusammenarbeit mit den beteiligten Modellschulen werde untersucht, wie KI-basierte Feedbacksysteme sinnvoll in die Leistungsbewertung integriert werden können. Sie betonte, dass Feedback nur dann einen positiven Einfluss auf den Lernerfolg habe, wenn es angenommen, verstanden und weiterverarbeitet werde. Zusätzlich sollen neue Formate für Leistungsnachweise entwickelt werden.
Unterstützung durch die Wirtschaft
Die VBW – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. fungiert als Exklusivpartner des Schulversuchs. Bertram Brossardt, Hauptgeschäftsführer der vbw, hob bei der Auftaktveranstaltung hervor, dass der souveräne Umgang mit Schlüsseltechnologien wie KI für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen essenziell sei. Der Grundstein dafür werde gelegt, indem KI als datenschutzkonformes digitales Werkzeug in das Bildungssystem integriert werde, insbesondere für personalisiertes Lernen. Brossardt verwies auf das Projekt „KI@school“ als wichtigen Schritt in diese Richtung und betonte, dass der Schulversuch „proof“ die Unterrichtsentwicklung auf eine neue Ebene hebe. Das Potenzial KI-gestützter Anwendungen werde gezielt für neue Formate von Leistungsnachweisen und den Prozess der Leistungsfeststellung genutzt.
Dieser Text beruht auf einer Pressemitteilung der Bayerischen Staatsregierung vom 26.11.2024