Senat fordert zügige Umsetzung des Bundestariftreuegesetzes

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Der Senat hat heute eine Bundesratsinitiative beschlossen, mit der der Bund aufgefordert wird, das lange angekündigte Bundestariftreuegesetz zeitnah umzusetzen. Bereits im Oktober war vor dem Ende der Koalition auf Bundesebene eine Beteiligung der Länder zu diesem Thema durchgeführt worden. Der Senat verfolgt mit dieser Initiative das Ziel, das Gesetzesvorhaben des Bundes trotz der absehbar endenden Wahlperiode voranzutreiben und das Thema Tariftreue zu stärken, insbesondere im Kontext einer geplanten Regelung im Hamburgischen Vergabegesetz.

Tariftreueregelungen in Landesvergabegesetzen

In vielen Landesvergabegesetzen sind bereits Tariftreueregelungen verankert. Diese verpflichten Auftragnehmer im Rahmen eines Vergabeverfahrens, bei der Ausführung öffentlicher Aufträge den Beschäftigten einen Lohn zu zahlen, der sich an tariflichen Entgelten orientiert. Diese Regelung gilt insbesondere auch dann, wenn das beauftragte Unternehmen ansonsten nicht an Tarifvorgaben gebunden ist. So wird sichergestellt, dass sich Unternehmen keinen Wettbewerbsvorteil verschaffen können, indem sie bewusst auf tarifliche Bindung verzichten.

Die Forderung des Senats an den Bund

Finanzsenator Dr. Andreas Dressel und Sozialsenatorin Melanie Schlotzhauer betonten, dass Unternehmen, die öffentliche Aufträge erhalten, nach Tarif bezahlen sollten. Dieser Grundsatz dürfe, so die Senatoren, angesichts der aktuellen politischen Lage in Berlin nicht in den Hintergrund geraten. Der Senat lege großen Wert auf tarifliche Bindungen auch im Zusammenhang mit öffentlichen Aufträgen und plane daher die Einführung einer eigenen Tariftreueregelung in Hamburg. Dabei sei es jedoch entscheidend, dass der Bund seiner Vorbildfunktion gerecht werde und seine Regelung zügig vorlege – rechtssicher, möglichst bürokratiearm und praktikabel.

Perspektive für Hamburg und die Länder

Dr. Dressel und Schlotzhauer erklärten weiter, dass nur durch eine bundeseinheitliche Regelung ein verlässlicher Standard geschaffen werden könne. Sobald der Bund das Bundestariftreuegesetz verabschiedet habe, seien alle Länder aufgerufen, zu prüfen, inwiefern die eigenen Gesetze diesem Standard entsprächen. Hamburg beabsichtige, dem Bundesvorbild zu folgen und die Inhalte des Bundestariftreuegesetzes weitgehend zu übernehmen.

siehe dazu auch:  Innovatives Social Media-Projekt der BS 17 erhält Deutschen Arbeitgeberpreis

Dieser Text beruht auf einer Pressemitteilung des Landes Hamburg vom 12.11.2024

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