Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie hat angekündigt, rückwirkend zum 1. Januar 2024 die Kindertagespflege durch die Erhöhung der Obergrenze für den Mietkostenzuschuss und die Sachkostenpauschale zu stärken. Dadurch fließen jährlich nahezu 2 Millionen Euro zusätzlich in diesen Bereich, was eine signifikante finanzielle Unterstützung für die Kindertagespflegepersonen darstellt.
Aussagen der Senatorin
Die Senatorin für Bildung, Jugend und Familie, Katharina Günther-Wünsch, erklärte, dass aufgrund der steigenden Inflation und den daraus resultierenden Kostensteigerungen eine Anhebung der Sachkostenpauschale dringend notwendig geworden sei. Diese Pauschale leiste einen wesentlichen Beitrag zur Aufrechterhaltung der hohen Betreuungsqualität in der Kindertagespflege. Die finanzielle Stärkung sei ein deutliches Zeichen der Wertschätzung und Unterstützung für die Kindertagespflegepersonen. Die Anpassung der maximal zulässigen Mietkosten sei ebenfalls eine wichtige Maßnahme in Bezug auf den Immobilienmarkt.
Rückwirkende Anpassungen ab Januar 2024
Ab dem 1. Januar 2024 gelten folgende Änderungen:
- Die Sachkostenpauschale für belegte Plätze wird von 231 Euro auf 242 Euro erhöht.
- Für Ganztagsbetreuungsplätze wird die Pauschale von 288,75 Euro auf 302,50 Euro angehoben.
- Die Obergrenze des Mietkostenzuschusses steigt von 140 Euro auf 170 Euro pro Betreuungsplatz.
Überblick über die Kindertagespflege
Die Kindertagespflege bietet eine familiennahe Betreuungsform, in der eine Kindertagespflegeperson in ihrem eigenen Haushalt oder in angemieteten Räumlichkeiten eine kleine Gruppe von Kindern individuell betreut. Von den insgesamt rund 186.000 Plätzen der frühkindlichen Bildung werden knapp 5.000 Plätze durch Angebote der Kindertagespflege bereitgestellt.
Dieser Text beruht auf einer Pressemitteilung des Landes Berlin vom 20.09.2024