Baden-Württemberg setzt sich gemeinsam mit Berlin auf der Herbstkonferenz der Justizministerinnen und Justizminister am 28. November 2024 in Berlin für Änderungen im Konsumcannabisgesetz ein. Ziel der Initiative ist es, den Strafverfolgungsbehörden erweiterte Befugnisse wie Telekommunikationsüberwachung, Online-Durchsuchungen und die Erhebung von retrograden Standortdaten zu ermöglichen.
Kritik am aktuellen Cannabisgesetz
Die Justizministerin und Ministerin für Migration, Marion Gentges, erklärte, dass das derzeitige Cannabisgesetz faktisch den illegalen Handel fördere. Es führe dazu, dass Gerichte Angeklagte freisprechen müssten, obwohl die Taten strafbar seien. Der Grund liege in der Unverwertbarkeit rechtmäßig erlangter Ermittlungsergebnisse. Dies untergrabe das Gerechtigkeitsempfinden und mache Deutschland zu einem attraktiven Standort für den Drogenumschlag in Europa. Die ursprünglichen Ziele der Legalisierung – den Schwarzmarkt auszutrocknen und die Organisierte Kriminalität zu bekämpfen – würden dadurch deutlich verfehlt.
Einschränkungen bei verdeckten Ermittlungen
Laut Gentges sind Ermittlungsmaßnahmen wie Telekommunikationsüberwachung bei Verdacht auf gewerbsmäßigen Handel oder Handel in nicht geringer Menge mit Cannabis nur noch eingeschränkt möglich. Online-Durchsuchungen und die Erhebung von früheren Standortdaten mobiler Endgeräte seien komplett ausgeschlossen. Diese Einschränkungen beträfen auch die akustische Wohnraumüberwachung, da sie an die Voraussetzungen für eine Online-Durchsuchung gekoppelt sei. Gerade im Bereich der konspirativen Betäubungsmittelkriminalität seien solche verdeckten Maßnahmen jedoch essenziell für die Aufklärung.
Folgen der Neuregelung: Freisprüche und Unsicherheit
Die Gesetzesänderung hat bereits zu medienwirksamen Freisprüchen geführt, da Beweise, die zuvor rechtmäßig erlangt wurden, nicht mehr verwertet werden konnten. Eine klärende Entscheidung des Bundesgerichtshofs steht zwar noch aus, jedoch hatte der frühere Bundesjustizminister eine Gesetzesänderung abgelehnt und angekündigt, zunächst auf ein höchstrichterliches Urteil zu warten.
Forderungen nach Korrekturen im Gesetz
Ministerin Gentges betonte, dass mit dem Vorschlag Baden-Württembergs eine frühzeitige Anpassung des Konsumcannabisgesetzes im Rahmen der Evaluierung zum 1. Oktober 2025 angestrebt werde. Ziel sei es, den Einsatz verdeckter Ermittlungsmaßnahmen wieder zu ermöglichen. Sie schlug vor, den Strafrahmen für die betroffenen Delikte zu erhöhen und diese als Katalogstraftaten in der Strafprozessordnung zu definieren. Dies sei notwendig, um den Strafverfolgungsbehörden die erforderlichen Ermittlungsmöglichkeiten zurückzugeben.
Dieser Text beruht auf einer Pressemitteilung des Landes BaWü vom 26.11.2024