Tierschutz: Maßnahmen für Katzen und Stadttauben

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Zurückgelassene, ausgesetzte oder abgewanderte Hauskatzen kämpfen in Deutschland täglich um ihr Überleben. Der Landesbeirat für Tierschutz setzte sich in seiner aktuellen Sitzung intensiv mit Maßnahmen zum Schutz freilebender Katzen auseinander. Häufig sind diese Katzen auf sich allein gestellt, leiden unter Mangelernährung und Krankheiten und vermehren sich unkontrolliert. Die hohe Sterblichkeitsrate unter Jungtieren verdeutlicht die Dringlichkeit des Problems.

Allgemeines

Die Staatssekretärin im Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Sabine Kurtz, betonte, dass das Ministerium seit Jahren Tierschutzorganisationen finanziell unterstützt, um freilebende Katzen zu versorgen und zu kastrieren. Sie erklärte, dass nicht kastrierte Freigängerkatzen aus privaten Haushalten erheblich zur Vermehrung freilebender Katzen beitragen. Zudem hätten bereits über 110 Kommunen in Baden-Württemberg eine Katzenschutzverordnung gemäß § 13b des Tierschutzgesetzes erlassen. Diese verpflichtet Katzenhalter dazu, ihre Tiere zu kennzeichnen und zu kastrieren, um das Leid zu reduzieren.

Anstieg der frei lebenden Katzen trotz Kastrationsaktionen

Trotz intensiver Bemühungen durch Kastrationsprogramme nimmt die Anzahl freilebender Katzen weiterhin zu. Dies belegen die derzeit überfüllten Tierheime in Baden-Württemberg, die oftmals keine weiteren Katzen mehr aufnehmen können. Auch der aktuelle Katzenschutzreport des Deutschen Tierschutzbundes zeigt, dass nicht kastrierte und nicht gekennzeichnete Freigängerkatzen aus privater Haltung wesentlich zur Verschärfung der Problematik beitragen.

Beratung zur Regulierung von Taubenpopulationen in Städten

Neben dem Katzenschutz widmete sich der Landesbeirat für Tierschutz in seiner 90. Sitzung auch der Regulierung von Straßentaubenbeständen. Besonders in größeren Städten mit belebten Innenstädten stellt das Management der Taubenpopulationen eine wiederkehrende Herausforderung dar. Der Beirat diskutierte unter Einbeziehung erfahrener Betreuerinnen von Stadttaubenbeständen über tierschutzgerechte Maßnahmen. Staatssekretärin Sabine Kurtz berichtete, dass die seit 2005 bestehenden Empfehlungen zur Regulierung von Stadttaubenbeständen derzeit auf Basis neuer fachlicher Erkenntnisse überarbeitet werden. Sie dankte den Referentinnen für ihre wertvollen Hinweise zu laufenden Taubenschutzprojekten.

siehe dazu auch:  Neuer Landesentwicklungsplan: Bürgerempfehlungen und nächste Schritte

Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung der Landesregierung BaWü vom 03.01.2025

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