Tiertransport-Verbot in Berlin wegen Maul- und Klauenseuche verlängert

Datum:

Die Berliner Bezirke haben ihre Allgemeinverfügungen zur Aussetzung von Tiertransporten für alle Tiere, die für Maul- und Klauenseuche empfänglich sind, sowie deren Gülle bis einschließlich 27. Januar verlängert. Diese Maßnahme, auch als „Stand still“ bezeichnet, dient der Eindämmung der Tierseuche. Die Bezirke Marzahn-Hellersdorf, Lichtenberg, Pankow und Treptow-Köpenick befinden sich vollständig oder teilweise in der Schutz- oder Überwachungszone. Aus diesem Grund haben sie bereits am 12. Januar weiterreichende Allgemeinverfügungen erlassen, die bis auf Widerruf gelten.

Allgemeines & Hintergrund

Zurzeit werden in Betrieben innerhalb der sogenannten Überwachungszone, die einen Umkreis von 10 Kilometern umfasst, Proben von Tieren genommen. Da die Untersuchungsergebnisse bislang nicht in relevantem Umfang vorliegen, wird das Verbringungsverbot weiterhin als notwendig erachtet. Dies soll verhindern, dass der Erreger durch den Transport von Klauentieren, Tierkörpern oder tierischen Abfällen unbemerkt verbreitet wird.

Maul- und Klauenseuche: Gefährliche Tierseuche mit globaler Bedeutung

Die Maul- und Klauenseuche (MKS) ist eine hoch ansteckende Erkrankung, die Klauentiere wie Rinder, Schafe, Ziegen, Schweine und Alpakas betrifft. In Deutschland wurde die Krankheit zuletzt im Jahr 1988 nachgewiesen. Innerhalb der Europäischen Union gab es den letzten Ausbruch 2011 in Bulgarien. Aufgrund ihrer erheblichen ökonomischen Auswirkungen zählt die MKS zu den weltweit bedeutendsten Tierseuchen. Daher werden im Fall eines Ausbruchs sofortige Maßnahmen zur Tilgung der Erkrankung ergriffen.

Aktueller Ausbruch in Brandenburg

Am 10. Januar wurde der Ausbruch der Maul- und Klauenseuche in einer Herde von Wasserbüffeln im Landkreis Märkisch-Oderland in Brandenburg amtlich bestätigt. Dieser Vorfall unterstreicht die Notwendigkeit strenger Maßnahmen, um die Verbreitung der Krankheit effektiv einzudämmen.

Dieser Text beruht auf einer Pressemitteilung der Berliner Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz vom 23.01.2025

siehe dazu auch:  Digitale Wohnsitzanmeldung in Berlin möglich

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