Empfängerinnen und Empfänger der betrügerischen Schreiben werden aufgefordert, kurzfristig eine vermeintliche Einkommensteuernachzahlung zu leisten. Alle darin enthaltenen Informationen, mit Ausnahme der Anschrift, sind jedoch frei erfunden. Die angegebene Zahlungsadresse gehört nicht zur Bankverbindung der zuständigen Steuerbehörde. Im Saarland sind bislang keine Fälle bekannt geworden, dennoch informiert das Finanzministerium vorsorglich über diese Betrugsmasche und ruft Bürgerinnen und Bürger zur Wachsamkeit auf.
Merkmale zur Erkennung der Fälschungen
Die gefälschten Schreiben sehen echten Einkommensteuerbescheiden auf den ersten Blick täuschend ähnlich. Dennoch können sie an einigen eindeutigen Merkmalen erkannt werden:
- Echte saarländische Steuerbescheide sind auf Recyclingpapier gedruckt und tragen am linken Rand in grüner Schrift den Hinweis: „Originalpapier nur, dieser Hinweis in Gründruck erscheint.“
- Als Absender wird in den Fälschungen ein nicht existierendes Finanzamt oder die Bezeichnung „Finanzbehörden der Bundesrepublik Deutschland“ angegeben.
- Die in den Schreiben aufgeführten Steuer- und ID-Nummern stimmen nicht mit den Daten der jeweiligen Empfängerin oder des Empfängers überein.
- Im Unterschied zu echten Bescheiden fehlen den Fälschungen am Ende die ausführlichen Texte wie „Erläuterungen zur Festsetzung“, „Rechtsbehelfsbelehrung“ und „Datenschutzhinweise“.
- Statt des auf saarländischen Einkommensteuerbescheiden üblichen runden Siegels mit stilisiertem Löwen und dem Schriftzug „Finanzamt“ findet sich auf den Fälschungen ein stilisierter Adler mit dem Schriftzug „Finanzamt – Finanzbehörden der Bundesrepublik Deutschland“.
- Die angegebene Zahlungsadresse ist nicht die Bankverbindung der zuständigen Steuerbehörde. Die Konten der saarländischen Steuerverwaltung werden ausschließlich bei der Deutschen Bundesbank, Filiale Saarbrücken, geführt.
Sollten eines oder mehrere dieser Merkmale auf das Schreiben zutreffen, handelt es sich mit hoher Wahrscheinlichkeit um eine Fälschung.
Verhalten bei Erhalt eines gefälschten Steuerbescheids
Bürgerinnen und Bürger, die einen gefälschten Steuerbescheid erhalten, sollten unverzüglich Kontakt zu ihrem zuständigen Finanzamt aufnehmen und Strafanzeige bei der Polizei erstatten. Wichtig ist, dass keine Überweisung der geforderten Steuerschuld vorgenommen wird, um finanzielle Schäden zu vermeiden.
Zusätzlicher Schutz durch elektronische Steuerbescheide
Steuerpflichtige, die sich für die elektronische Zustellung ihres Steuerbescheides entschieden haben, genießen einen zusätzlichen Schutz vor solchen Betrugsmaschen. Ihr Steuerbescheid wird nicht postalisch zugestellt, sondern sie erhalten eine Benachrichtigung per E-Mail über die Möglichkeit des Datenabrufs im Online-Portal „Mein ELSTER“ oder über die von ihnen verwendete Steuersoftware.
Dieser Text beruht auf einer Pressemitteilung des Ministeriums der Finanzen und für Wirtschaft des Landes Saarland vom 14.10.2024