Das Land Rheinland-Pfalz hat eine Zuzugssperre für die Stadt Pirmasens beschlossen. Dies wurde heute vom Integrationsministerium dem Oberbürgermeister der Stadt, Markus Zwick, mitgeteilt. Ein entsprechender Erlass soll sowohl den kommunalen Ausländerbehörden in Rheinland-Pfalz als auch der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) in Trier übermittelt werden. Ab dem 1. Februar 2025 dürfen Asylberechtigte, ausländische Staatsangehörige mit anerkannter Flüchtlingseigenschaft, subsidiär Schutzberechtigte sowie Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine nur in eng begrenzten Ausnahmefällen nach Pirmasens ziehen. Solche Ausnahmen sind beispielsweise gegeben, wenn die betroffenen Personen bereits eine Arbeitsstelle in der Stadt gefunden haben.
Begründung durch das Integrationsministerium
Das Integrationsministerium erklärte, dass diese Maßnahme aufgrund der besonderen Situation vor Ort ergriffen werde. Staatssekretär Janosch Littig betonte, dass das Hauptziel darin bestehe, Geflüchtete gut in Rheinland-Pfalz zu integrieren. Er führte aus, dass dies auch eine Reaktion auf lokale Gegebenheiten beinhalte, insbesondere wenn ein hoher Flüchtlingszuzug die Integration in einer Kommune erheblich erschwere. Eine solche Situation liege derzeit in Pirmasens vor.
Antrag der Stadt Pirmasens und Prüfprozess
Die Stadt Pirmasens hatte bereits im September einen entsprechenden Antrag auf eine Zuzugssperre beim Integrationsministerium gestellt. Dieser Antrag, der auch als negative Wohnsitzauflage bezeichnet wird, unterliegt einem gesetzlich geregelten Prüfverfahren. Dazu gehört eine umfassende Datenanalyse, deren Abschluss mehrere Wochen in Anspruch nimmt.
Dieser Text beruht auf einer Pressemitteilung des Ministeriums für Familie, Frauen, Kultur und Integration vom 15.01.2025