Zuständigkeitsverteilung im neuen Cannabisgesetz in Niedersachsen

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In seiner Sitzung am Dienstag hat das Kabinett die Zuständigkeiten zur Umsetzung des am 27. März 2024 verabschiedeten Cannabisgesetzes innerhalb des Landes festgelegt. Das Cannabisgesetz umfasst 15 Artikel und erforderte eine Zuweisung der Verantwortlichkeiten für das Konsumcannabisgesetz (KCanG) und das Medizinal-Cannabisgesetz, die jeweils in Artikel 1 und Artikel 2 geregelt sind.

Zuständigkeiten der Ministerien

Dem Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung wurde die Zuständigkeit für das besondere Gefahrenabwehrrecht, den Kinder- und Jugendschutz sowie den Gesundheitsschutz im Rahmen des Konsumcannabisgesetzes und des Medizinal-Cannabisgesetzes übertragen. Die Zuständigkeit für die Vorschriften im Bereich des Verbraucherschutzes des Konsumcannabisgesetzes, einschließlich der Genehmigung und Überprüfung von Anbauvereinigungen, wurde dem Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zugeteilt.

Rückwirkende Übertragung und offene Punkte

Die Zuständigkeiten wurden rückwirkend zum 1. April 2024, dem Datum des Inkrafttretens des Cannabisgesetzes, übertragen. Weiterhin findet eine Abstimmung bezüglich des Bußgeldkatalogs gemäß § 36 KCanG zwischen der Landesregierung und den Kommunen statt. Das Kabinett wird sich zeitnah mit dieser Angelegenheit befassen.

Dieser Text beruht auf einer Pressemitteilung der Niedersächsischen Staatskanzlei vom 01.10.2024

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